„Kopfnoten enthalten wichtige Informationen über die Persönlichkeit eines Schülers. Ist jemand fleißig, engagiert, pünktlich? Das ist für künftige Arbeitgeber entscheidend und sagt viel darüber aus, ob aus einem Schüler ein guter Mitarbeiter werden kann“, sagt Jens Weichelt, Landesvorsitzender des Sächsischen Lehrerverbandes. Bekräftigt wird diese Position nicht nur von Vertretern der Wirtschaft und des Handwerks, sondern auch vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus sowie dem überwiegenden Teil der Bürgerinnen und Bürger im Freistaat. In einer aktuellen repräsentativen Umfrage von saechsische.de sprechen sich 70 Prozent der Befragten für Kopfnoten im Zeugnis aus und halten sie für „sehr aussagekräftig“ oder „eher aussagekräftig“.
Die sächsischen Lehrerinnen und Lehrer brauchen Rechtssicherheit, damit Kopfnoten in Zeugnissen weiter vergeben werden können. Zunächst hofft der SLV, dass im Ergebnis eines Berufungsverfahrens die bisherige Praxis wieder legitimiert wird. Sollte das nicht geschehen, muss das Schulgesetz entsprechend geändert werden.
Eine detaillierte Regelung fehlt im Sächsischen Schulgesetz und die in den Schulordnungen des Kultusministeriums enthaltenen Bestimmungen reichten dem Verwaltungsgericht Dresden nicht aus.
In Sachsen werden Kopfnoten in Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung gemäß der jeweiligen Schulordnung ab der zweiten Klassenstufe vergeben. Der Sächsische Lehrerverband sieht darin einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung des Erziehungsauftrages, den Schule neben der Wissensvermittlung zu leisten hat. Die Bewertung der Kopfnoten unterliegt dabei klaren Kriterien und erfolgt nicht durch eine einzelne Lehrkraft, sondern in einer Klassenkonferenz mit dem Klassenleiter und allen in der Klasse unterrichtenden Fachlehrern. Die Kopfnoten können durch verbale Einschätzungen ergänzt werden.
Kopfnoten werden bis zur 10. Klasse erteilt. Sie erscheinen auf Abschlusszeugnissen nicht, sehr wohl aber auf den Halbjahreszeugnissen der Abschlussklassen der Oberschule, mit denen sich Schüler bereits um Ausbildungsplätze bewerben. In diesem Fall können Kopfnoten zukünftigen Arbeitgebern Auskunft darüber geben, ob ein Bewerber arbeitswillig ist und seinen Aufgaben gewissenhaft nachgeht. Fachnoten spiegeln das nur bedingt wieder.
„Noten haben eine klare Aussagekraft. Schüler und Eltern wissen sofort, woran sie sind und wo Änderungsbedarf im Verhalten des Schülers besteht. Das kann durchaus auch positiv sein und zu einem Umdenken beim Betroffenen führen“, konstatiert Jens Weichelt.
Weiterführende Informationen:
→Spiegel-Interview mit Jens Weichelt (spiegel.de)