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SLV startet Online-Petition für die Beibehaltung von „Kopfnoten“

Foto: SLV

Mit einer Online-Petition spricht sich der Sächsische Lehrerverband klar für die Beibehaltung der Vergabe von Noten in Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung („Kopfnoten“) in sächsischen Schulen aus. Mit der Petition wirbt der SLV öffentlich für die Erteilung von „Kopfnoten“ in Sachsen und will damit ein deutliches Zeichen in Richtung Landespolitik setzen.

Die „Kopfnoten“ bieten den Schülern und Eltern erste Erkenntnisse über die jeweiligen sozialen Kompetenzen eines jungen Menschen. Verbale Einschätzungen haben für Schüler und Eltern bei weitem nicht die Aussagekraft von Kopfnoten und sollen deshalb nur eine Ergänzungsmöglichkeit bleiben. Die einzelnen Schulordnungen der sächsischen allgemeinbildenden Schulen sehen ab der zweiten bis zur zehnten Klassenstufe die Benotung von Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung vor. Die „Kopfnoten“ werden mit den Noten 1 bis 5 bewertet.

Der Landesvorsitzende des Sächsischen Lehrerverbandes, Jens Weichelt, schreibt den Noten eine klare Aussagekraft zu:

„Kopfnoten haben in unseren Schulen eine jahrzehntelange Tradition. Schüler und Eltern wissen sofort, woran sie sind. Vorbildliches Verhalten wird gewürdigt und Defizite werden aufgezeigt. Das ist Anerkennung und Ansporn zugleich.“

Anhand der Noten erkennen Kinder und Eltern den Stand des Erreichens von Erziehungszielen.

Jede einzelne Note in Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung wird in halbjährlichen Sitzungen der Klassenkonferenz durch alle in der Klasse unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer festgelegt. „Die sächsischen Lehrerinnen und Lehrer erteilen Kopfnoten nach feststehenden Kriterien und sehr verantwortungsbewusst“, betont Jens Weichelt, Landesvorsitzender des SLV.

Auch für Arbeitgeber wird – in Zeiten des Fachkräftemangels – neben den fachlichen Kenntnissen, vor allem die Persönlichkeit junger Bewerberinnen und Bewerber immer wichtiger. Dies bekräftigten unter anderem die Ergebnisse einer Umfrage unter Berufsverbänden, die die „Kopfnoten“ als essentielles Entscheidungsmerkmal bei der Auswahl von Auszubildenden sehen.

Das Verwaltungsgericht Dresden hatte die Auffassung vertreten, dass es für die Noten für Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung im Zeugnis keine ausreichende Gesetzesgrundlage gebe. Sollte ein angekündigtes Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht nicht die bisher gängige Praxis legitimieren, dann fordert der Sächsische Lehrerverband eine Änderung des sächsischen Schulgesetzes damit weiterhin Noten in Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung auf den Zeugnissen erteilt werden können.

 

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