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Teilschulnetzplanung berufsbildende Schulen

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Unter dem Begriff „Zukunftskonzept Berufliche Bildung“ verbirgt sich eine grundlegende Umgestaltung der Berufsschullandschaft in Sachsen (BSZ in öffentlicher Hand) bedingt u. a. durch die starken Rückgänge der Auszubildendenzahlen in den letzten zehn Jahren.

Im Jahr 2014 begannen dazu erste Planungen. 2015 wurden die Ziele des Zukunftskonzeptes laut SMK folgendermaßen beschrieben:

Sicherung eines bedarfsgerechten, erreichbaren Angebots an schulischen Ausbildungsplätzen mit mittelfristiger Planungssicherheit mit den Handlungsfeldern
(I) Effiziente Struktur der BSZ-Schullandschaft
(II) Sicherung des Lehrernachwuchses

Ursprünglich war geplant, bereits im Schuljahr 2016/2017 mit der Anpassung zu beginnen.

Dieser Zeitplan konnte nicht gehalten werden. Zuletzt wurde die Realisierung auf die Zeit nach der Landtagswahl in Sachsen 2019 verschoben. Im Auftrag des sächsischen Ministerpräsidenten erfolgte Ende 2019 eine Onlinebefragung von Unternehmen und Schulträgern zum Thema Teilschulnetzplan berufsbildende Schulen.

Die Ergebnisse finden Sie unten auf dieser Seite. Dort haben wir auch weitere Veröffentlichungen zum Thema sowie Ausschnitte aus Artikeln in unserer NSLZ für Sie zusammengestellt.

Das SMK wurde durch die Befragung in zwei wesentlichen Punkten bestärkt:

Nicht der Standort und die Fahrzeiten für die Auszubildenden wurden von den Befragten als primär angesehen, sondern an erster Stelle stehen für sie Verlässlichkeit bei der Planung und eine gute Qualität der Ausbildung. Ähnlich äußerten sich auch die Kammern. Diese Haltung wurde in den Medien auch so klar zum Ausdruck gebracht!

Ein erster Entwurf, der den ländlichen Raum unter Beibehaltung eines flächendeckenden Netzes an BSZ stärken soll, wurde in verschiedenen Gremien (u. a. mit Landräten und Schulleitern) besprochen und diskutiert. Den Schulleitern wurde dieser Entwurf (nunmehr öffentlich online einsehbar), mit seinen Auswirkungen auf das jeweilige BSZ bereits Anfang März vorgestellt.

Bis auf einige wenige BSZ sind alle Berufsschulzentren von dieser Umschichtung betroffen, welche zum Teil sehr massiv ausfällt.

Es ist geplant, den Diskussionsprozess, welcher im Wesentlichen in den nächsten Wochen mit den Schulträgern geführt werden soll, im Herbst abzuschließen, so dass der endgültige Stand des ab dem Schuljahr 2021/2022 geltenden veränderten Teilschulnetzplanes berufsbildende Schulen dann bis Ende des Jahres durch die entsprechenden politischen Gremien beschlossen werden könnte. Er soll bis mindestens 2030 für Planungssicherheit sorgen und erstmalig 2025 evaluiert werden. Angedacht ist eine „Verschiebung“ von mehr als 2000 Auszubildenden auf andere Standorte; insbesondere an BSZ im ländlichen Raum. Als solche gelten alle, die sich in Trägerschaft der Landkreise befinden.

Innerhalb eines BSZ soll zukünftig eine fachlich klare Abgrenzung der Ausbildungsberufe gelten. Außerdem wird die Ausbildung über den gesamten Zeitraum durchgängig an ein- und demselben Standort bleiben. Ausnahmegenehmigungen zur Unterschreitung der Mindestschülerzahl bei der Klassenbildung wird es künftig kaum noch geben; allerdings werden nach der Regulierung je nach Standort auch kleinere Klassen ohne jährlich neue Beantragung möglich sein. Gewachsene Strukturen sollen in vielen Fällen beibehalten werden; dafür wurden auch die einzelnen LaSuB-Standorte bei der Planung einbezogen. Auch die vorhandene Ausstattung (sächlich und personell) spielte eine Rolle.

Kürzere Wege für Auszubildende sind also nicht unbedingt zu erwarten – wohl aber eine Stärkung der BSZ im ländlichen Raum. Trotzdem bedeutet das auch für die meisten dieser Standorte, dass Berufsfelder an andere Standorte abgegeben werden müssen.  

Für die Träger wiederum heißt das, sie müssen sich klar dazu bekennen, im Bedarfsfall eine bezahlbare Unterbringung und ggf. auch Betreuung zu gewährleisten. Bislang getätigte Investitionen in einzelnen Fachbereichen könnten dann umsonst gewesen sein.

Planungssicherheit und hohe Qualität der Berufsausbildung ist für alle Betroffenen wichtig, ganz ohne Zweifel. Inwiefern dies im Einzelfall jedoch den noch längeren Weg zur Berufsschule rechtfertigt und ob diese Rechnung auch für kleinere Unternehmen aufgeht und ihnen ihre Suche nach zukünftigen Fachkräften erleichtert, wird erst die Zukunft zeigen. Auf dem Papier lassen sich Schülerströme leicht und problemlos verschieben – die Realität geht aber gern eigene Wege.

So befürchtet der Fachverband Berufsbildende Schulen im SLV bei der geplanten Veränderung, dass insbesondere kleinere Unternehmen, die sich meist auch nicht an Umfragen beteiligt haben, noch größere Schwierigkeiten bei der Suche nach Auszubildenden haben werden und es sich schlicht auch nicht leisten können, diese bei noch längeren Fahrtwegen zu unterstützen. Inwiefern die aktuelle Pandemiesituation diese Befürchtung noch bestärkt, bleibt abzuwarten.

Eine erste Evaluation der Teilschulnetzplanung BSZ ist für das Jahr 2025 geplant.

Ein weiterer Kritikpunkt ist aus unserer Sicht auch die bislang offen gebliebene Frage, welche Auswirkungen es auf die jeweilige Schulkultur, die Motivation der Kolleginnen und Kollegen und auf über Jahrzehnte gewachsene, gut funktionierende Kollegien haben wird.

Welche Unterstützung erhalten diejenigen, deren Berufsfeld von ihrer Schule verschwindet und die nicht so ohne weiteres ein paar Kilometer entfernt einen neuen fachgerechten Einsatz finden können? Berufsschule bedeutet nun mal berufsspezifische Ausbildung durch Spezialisten für den jeweiligen Bereich. Wie ist deren zukünftiger Einsatz – auch im Hinblick auf die Altersstruktur – geplant? Was, wenn die Ausbildungsrichtung unzumutbar weit weg für einen täglichen Arbeitsweg verlagert wird?

Hier fordert der Fachverband Berufsbildende Schulen im SLV bereits seit Jahren vom SMK ein Konzept, das einen solchen Umbruch für die Betroffenen mildert und eine eventuell notwendige Umorientierung erleichtert. Bislang fehlt uns dazu eine klare Rückmeldung durch das SMK.

Wir wollen jedoch auch nicht zu schwarz malen. Sollte die veränderte Schulnetzplanung berufsbildende Schulen – wie im Entwurf vorgesehen – kommen, wird es für die meisten Betroffenen eine zumutbare Lösung geben. Die zuständigen Verantwortlichen in den Referaten der LaSuB-Standorte sind sich ihrer diesbezüglichen Verantwortung bewusst. Keiner muss befürchten, arbeitslos zu werden. Trotzdem werden Härtefälle auftreten.

Hier finden Sie den Entwurf bzw. die Diskussionsgrundlage zum neuen Teilschulnetzplan. Klickt man auf der Landkarte das gewünschte BSZ an, wird ersichtlich, welche Klassen es noch geben soll und wie sich die Bereinigung der Berufsfelder auf die Gesamtschülerzahl auswirkt.

Der SLV unterstützt seine Mitglieder nach Kräften in dieser Situation – auch wenn wir keine Wunder vollbringen können.

Bei Anregungen oder Fragen wenden Sie sich bitte an die →Mitglieder des Fachverbandes, die auch Mitglieder der Lehrerbezirkspersonalräte sind.


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