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Übertragung der Corona-Prämie auf den Beamtenbereich

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Das Sächsische Gesetz zur Corona-Sonderzahlung ist am 9. Februar 2022 einstimmig im Landtag beschlossen worden.

Beamtinnen und Beamten wird – entsprechend den Tarifbeschäftigten – bis 31. März 2022 zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung auf Grund der Corona-Krise eine einmalige Sonderzahlung als zusätzliche Unterstützung zu den ohnehin geschuldeten Bezügen im Sinne des § 3 Nr. 11a EStG gewährt. Diese Leistung beträgt 1.300 Euro (bei Vollbeschäftigung) und für Beamte auf Widerruf 650 Euro (bei Vollbeschäftigung).

Weitere Informationen dazu finden Sie →auf den Seiten des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen.