Zur Übertragung der Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder auf den Beamtenbereich in Sachsen wurden am 26. März 2019 Eckpunkte zwischen Finanzminister Dr. Matthias Haß und Nannette Seidler, Landesvorsitzende des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen, sowie den Interessenvertretern des Deutschen Gewerkschaftsbundes und des Sächsischen Richtervereins unterzeichnet. Die getroffene Vereinbarung sieht vor, dass die Tarifeinigung zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung im Freistaat Sachsen übertragen werden soll.
Am 2. Mai 2019 haben CDU-Fraktion und SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2019, 2020 und 2021 in den sächsischen Landtag eingebracht. Für die Übertragung auf den Beamtenbereich sind die jeweiligen Bundesländer zuständig. Ziel ist die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger der Dienstherren im Freistaat Sachsen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit der Alimentation. In seiner Plenarsitzung am 23.05.2019 hat der Sächsische Landtag das Gesetz verabschiedet.
- Ab 1. Januar 2019 wird die Besoldung für die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger um 3,2 Prozent angehoben. Die monatlichen Anwärterbezüge werden um 50 Euro angehoben.
- Ab 1. Januar 2020 werden die Besoldung um weitere 3,2 Prozent und die monatlichen Anwärterbezüge um weitere 50 Euro angehoben.
- Ab 1. Januar 2021 wird die Besoldung um weitere 1,4 Prozent angehoben.
Mit der Erhöhung der Anwärterbezüge erhöhen sich die Einkommen der Referendare überproportional, wie das auch bei den tarifbeschäftigten Auszubildenden der Fall ist.
Vergleicht man das Besoldungsanpassungsgesetz mit dem Tarifabschluss in den oberen Gehaltsgruppen, wozu auch der Lehrkräftebereich gehört, so sind die Einkommenszuwächse bei den Beamten geringfügig höher als bei den Tarifbeschäftigten. „Da eine 1:1-Übertragung der Tarifeinigung nicht möglich ist, orientiert sich die Übertragung entsprechend den verfassungsrechtlichen Vorgaben am tabellenwirksamen Gesamtvolumen der Tarifeinigung, um beide Statusgruppen – Beschäftigte und Beamte – fair und angemessen zu behandeln“, heißt es in den Vorbemerkungen des Gesetzentwurfs. Das „Gesamtvolumen“ der Entgelterhöhungen im Tarifbereich unter Berücksichtigung der überproportionalen Anhebung der Erfahrungsstufe 1 sowie der Mindestbeträge („soziale Komponente“) beträgt tatsächlich 3,2 Prozent in 2019, 3,2 Prozent in 2020 und 1,4 Prozent in 2021. Das kann man auch in der Tarifeinigung nachlesen. Der SLV hatte bewusst die prozentualen Erhöhungen so beschrieben, wie sie die meisten unserer Mitglieder i.d.R. erhalten, also 3,01 Prozent, 3,12 Prozent und 1,2 Prozent.
Bei den Gesprächen der Gewerkschaften mit dem SMF zur Anpassung der Beamtenbesoldung wurde von beiden Seiten auf überproportionale Anhebung der Eingangsstufen und auf Mindestbeträge verzichtet. Das Gesamtvolumen wurde somit gleichmäßig auf alle Besoldungsgruppen und -stufen verteilt. Für die Lehrkräfte, die zu den oberen Besoldungsgruppen zählen, ist das günstiger. Neben den Grundgehaltssätzen werden u.a. auch der Familienzuschlag und die Amtszulagen zu den o.g. Zeitpunkten um die jeweiligen Prozentsätze erhöht.
Am 11. Dezember 2018 hatte der Sächsische Landtag das „Gesetz zur Änderung beamten-, besoldungs-, und versorgungsrechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der Verbeamtung von Lehrkräften im Freistaat Sachsen“ beschlossen. Mit dem Änderungsantrag von CDU-Fraktion und SPD-Fraktion wurde auch die Zulage von 170 Euro ergänzt.
Die Schaffung dieses Beförderungsamtes für tarifbeschäftigte Lehrkräfte nach „EG 13 plus Zulage“ ist ein Baustein des Handlungsprogramms der Staatsregierung. Anspruchsberechtigte tarifbeschäftigte Lehrkräfte der weiterführenden Schulen, die in EG 13 eingruppiert sind, erhalten die monatliche Zulage in der Regel seit Januar 2019. Grundschullehrer steigen in 2019 zunächst von EG 11 in EG 13 auf und werden nach der vorgeschriebenen Mindestwartezeit von einem Jahr ab 2020 auch die „EG 13 plus Zulage“ erhalten. Ein-Fach-Diplomlehrer, denen bislang nicht die Möglichkeit eines Feststellungsverfahrens eröffnet wurde, erhalten zum Gehalt der EG 11 seit 1.1.2019 die gleiche Zulage von 170 Euro.
Zum Zeitpunkt der Gesetzgebung (Dezember 2018) wurde die Zulage zur Besoldungsgruppe A 13 („A 13 Z“) in Höhe von 170 Euro ausgebracht und wird so auch seit 1.1.2019 an die anspruchsberechtigten Beschäftigten gezahlt. Sie nimmt nun (rückwirkend) an der Besoldungsanpassung der sächsischen Beamten teil.
Besoldungsanpassung der Amtszulage (A 13 und A 12 – Fußnote 5)
Ausgangswert 2018 | 170,00 Euro |
ab 1. Januar 2019 | 175,44 Euro |
ab 1. Januar 2020 | 181,05 Euro |
ab 1. Januar 2021 | 183,58 Euro |