Details der Umsetzung
Inflationsausgleichszahlungen:
Gemäß den Informationen des SBB sollen die Inflationsausgleichszahlungen zeitgleich mit dem Tarifbereich vorgenommen werden. Beamte dürfen sich auf eine Gesamtsumme von 3.000 Euro freuen, wobei die Einmalzahlung von 1.000 Euro für das Jahr 2023 Ende Februar oder spätestens Ende März dieses Jahres erfolgt. Ab Ende März startet dann die monatliche Inflationsausgleichszahlung von 200 Euro, rückwirkend ab Januar.
Besoldungsanpassung in zwei Schritten:
Die Anpassung der Besoldung erfolgt in zwei Schritten. Zum 1. November 2024 wird eine Anhebung um 4,76 Prozent wirksam, was dem tarifvertraglich vereinbarten Sockelbetrag von 200 Euro entspricht. Dieser muss aus verfassungsrechtlichen Gründen (Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen und -stufen) in einen linearen Prozentsatz umgerechnet werden. Zum 1. Februar 2025 ist eine weitere Erhöhung der Bezüge um 5,5 Prozent vorgesehen.
Der SLV begrüßt ausdrücklich die geplante zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten.
Hintergrund
Alle Gewerkschaften, inklusive des SLV, hatten vor und nach Abschluss der Tarifrunde ihre Erwartungen hinsichtlich einer zeitgleichen und systemgerechten Übertragung auf den Beamtenbereich bekundet. Diese Übertragung liegt jedoch nicht im Zuständigkeitsbereich der TdL, sondern der jeweiligen Bundesländer. Der Freistaat Sachsen hat in der Vergangenheit bereits durch Gesetzgebung die Übertragung für seine Beamten sichergestellt.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der SBB Homepage.
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