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Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in Schulen und Kitas

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Das Sächsische Staatsministerium für Kultus und das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt haben in einem Elternbrief und einem Schema den Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in Schulen und in der Kindertagesbetreuung noch einmal konkretisiert, insbesondere vor dem Hintergrund, dass in den Herbst- und Wintermonaten bei den meisten Kindern und Jugendlichen wieder Atemwegsinfektionen (z. B. Husten und Schnupfen) auftreten werden.

Beide Dokumente finden Sie hier:

Wichtig: Wie auch schon vor der Corona-Pandemie gilt, dass Kinder, die eindeutig krank sind, nicht in die Kinderbetreuung gebracht werden und auch nicht in die Schule gehen dürfen. Die Einschätzung, ob das Kind krank ist, treffen auch weiterhin grundsätzlich die Eltern. Hierbei ist zu beachten:

  1. Ein Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen, genauso wie gelegentlicher Husten, Halskratzen oder Räuspern, sind kein Ausschlussgrund. Diese Kinder können die Einrichtung besuchen.
  2. Kinder, bei denen Symptome wie Husten bekannt und einer nichtinfektiösen Grunderkrankung wie z. B. Asthma zuzuordnen sind, können ebenfalls weiterhin die Einrichtung besuchen.
  3. Kinder mit einer Symptomatik, die auf COVID-19 hindeutet, dürfen die Einrichtung nicht besuchen. Dafür genügt eines der folgenden Symptome:
    – Fieber ab 38 °C,
    – Husten,
    – Durchfall,
    – Erbrechen,
    – allgemeines Krankheitsgefühl (Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen),
    – Geruchs- oder Geschmacksstörungen.
  4. Ob ein Kind einen Arzt/eine Ärztin benötigt, haben zunächst die Eltern zu beurteilen. Diese nehmen bei Bedarf Kontakt zu ihrem Arzt/ihrer Ärztin des Vertrauens auf oder haben die Möglichkeit, die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117 zu wählen.
  5. Zeigt ein Kind ein Symptom, das auf COVID-19 hinweist, sollte ein Test durchgeführt werden. Zeigt ein Kind Allgemeinsymptome ohne klaren COVID-19 Verdacht, muss es mindestens zwei Tage zu Hause beobachtet werden und mindestens 24 Stunden fieberfrei und in gutem Allgemeinbefinden sein.
  6. Gesunde Geschwisterkinder, die keinen Quarantäneauflagen unterliegen, können die Einrichtung besuchen, auch wenn das Geschwisterkind leichte Krankheitssymptome hat.
  7. Bei Kindern ohne Krankheitssymptome, welche jedoch persönlichen Kontakt zu einer Person mit positivem Testergebnis hatten, wird das Gesundheitsamt über den Einrichtungsbesuch entscheiden.

Die Empfehlung kann sich je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen ändern. Sie spiegelt den Stand vom 16. September 2020 wider.

Weitere Informationen finden sich unter: www.coronavirus.sachsen.de

Quelle: Empfehlung für Eltern von SMK und SMS vom 16. September 2020