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Umsetzung der Testpflicht an allen Schulen ohne Wenn und Aber!

Bild von Alexandra Koch auf Pixabay

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 23. März 2021 die Eilanträge von Schülern bzw. ihren Eltern gegen das Zutrittsverbot an Schulen für Ungetestete abgewiesen. Der Sächsische Lehrerverband begrüßt diese Entscheidung und erwartet nun die konsequente Umsetzung der Testpflicht für alle Schüler in allen Schularten. Verpflichtende Coronatests für Schüler und alle Beschäftigten sind ein wichtiger Baustein für mehr Sicherheit im Präsenzunterricht an den Schulen. Durch sogenannte Selbsttestbescheinigungen darf die Testpflicht nicht aufgeweicht werden.

Mit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes für alle Klassen der weiterführenden Schulen ab dem 15. März 2021 hatte das Sächsische Staatsministerium für Kultus verpflichtende Coronatests für Schüler und Lehrkräfte angeordnet. Vorgesehen waren Testungen in den Schulen in Form von Selbsttests unter Aufsicht der Lehrkräfte. Wiederholt scharf kritisiert hatte der SLV die mangelnde Ausstattung der Schulen mit Selbsttestkits zum Zeitpunkt der Schulöffnungen. Die Folge war eine vorübergehende Aussetzung der Testpflicht für alle Personen im Schulalltag.

Nachdem die Testkapazitäten, i. d. R. seit dem 17. März, zur Verfügung stehen, sollen sich Schüler ab Klassenstufe 5 einmal wöchentlich testen, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen zweimal pro Woche. Für Personen, die kein negatives Corona-Test-Ergebnis nachweisen können, gilt nach § 5a Absatz 5 der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung ein Zutrittsverbot zum Schulgelände. Gegen die Umsetzung der Testpflicht und das Zutrittsverbot an Schulen hatten Eltern und Schüler Eilanträge beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht gestellt, die am 23. März 2021 abgelehnt wurden.
„Der Sächsische Lehrerverband begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes. Er erwartet nun, dass die Testpflicht auf alle Schüler und alle Schularten ausgeweitet wird“, sagt Jens Weichelt, Landesvorsitzender des Sächsischen Lehrerverbandes.

In den von Eltern bzw. volljährigen Schülern unterschriebenen Selbstbestätigungen über ein negatives Selbsttestergebnis sieht der SLV ein Aufweichen der Testpflicht und damit einen Unsicherheitsfaktor für den Gesundheitsschutz im Schulbetrieb. Für den SLV-Landesvorsitzenden ist deshalb diese Art der Testbestätigung nicht akzeptabel: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum jemand Geld für einen Selbsttest ausgeben sollte, wenn es diesen in der Schule kostenlos gibt. Die Testpflicht darf nicht durch Selbstbestätigungen der Eltern oder volljährigen Schüler über ein negatives Coronatest-Ergebnis aufgeweicht werden!“, fordert Jens Weichelt.

Nach einer ersten Auswertung des SMK vom 19. März 2021 gab es 3.400 Schüler, die eine Testung ablehnten. Rund 10.000 Schüler legten eine aktuelle Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vor.