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Verhandlungsergebnis mit Licht und Schatten

Foto: F. Windmüller

Am Abend des 2. März 2019 gab es in Potsdam eine Tarifeinigung zwischen den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL, Arbeitgeber). Die Gehälter werden i. d. R. um ca. 7,6 Prozent in drei Teilschritten angehoben bei einer Laufzeit von 33 Monaten bis zum 30. September 2021. Die Einstiegsgehälter werden überproportional angehoben und Auszubildende erhalten in zwei Schritten jeweils 50 Euro höhere Entgelte. Für bestimmte Bereiche, wie z. B. den Sozial- und Erziehungsdienst und die Krankenpflege, konnten zusätzliche Verbesserungen bei der Bezahlung erreicht werden. Es gab aber auch wichtige Forderungen, die in der Tarifrunde nicht durchgesetzt werden konnten, und Verbesserungen in der Entgeltordnung müssen die Beschäftigten durch den Verzicht auf Erhöhungen bei der Jahressonderzahlung teilweise mitfinanzieren.

Die Einkommensentwicklung ist gut, ganz gleich, ob man mit Superlativen oder seriös rechnet. Für bestimmte Berufsgruppen, wie z. B. die Beschäftigten in der Krankenpflege oder im Sozial- und Erziehungsdienst, konnten Verbesserungen erzielt werden. Aber bei wichtigen Forderungen konnten sich die Gewerkschaften nicht durchsetzen, insbesondere bei der stufengleichen Höhergruppierung.

Die strikte Verweigerung der stufengleichen Höhergruppierung durch die Arbeitgeber benachteiligt sächsische Lehrerinnen und Lehrer, die im Zuge der Umsetzung des Handlungsprogramms der Staatsregierung höhergruppiert werden. Dass die stufengleiche Höhergruppierung am Verhandlungstisch nicht durchgesetzt werden konnte, ist der entschiedenen Verweigerungshaltung der Arbeitgeber geschuldet. Die sächsischen Lehrerinnen und Lehrer haben bis zuletzt dafür gekämpft, sie sind sogar an einem Ferientag nach Potsdam gefahren, um gegenüber den Verhandlungsführern der Arbeitgeber ihre Forderung zu bekräftigen. Allen Lehrerinnen und Lehrern, die sich an Kundgebungen und Warnstreiks beteiligt haben, gilt der besondere Dank des SLV.

Auch bei der Entgeltordnung-Lehrkräfte konnte die Forderung der Gewerkschaften zur Realisierung der „Paralleltabelle“ nicht durchgesetzt werden, aber die Angleichungszulage für bestimmte Lehrkräfte, die in den Entgeltgruppen 9 bis 11 eingruppiert sind, wird von bisher 30 Euro auf 105 Euro erhöht.

Im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst wird eine neue Entgelttabelle auf dem Niveau des Kommunalbereichs eingeführt. Besonders hatten die Erzieherinnen und Erzieher in Stadtstaaten, die nach Ländertarif bezahlen, das Einkommensgefälle zu kommunalen Arbeitgebern in benachbarten Flächenländern gespürt. In Sachsen sind von der neuen Entgelttabelle zum Beispiel die Pädagogischen Fachkräfte im Unterricht an Förderschulen betroffen.

Verbesserungen in der allgemeinen Entgeltordnung des TV-L müssen die Beschäftigten durch den Verzicht auf Erhöhungen bei der Jahressonderzahlung teilweise mitfinanzieren. Die Jahressonderzahlung wird für die Jahre 2019 bis 2022 auf dem Niveau von 2018 eingefroren. Allerdings wird 2019 noch die Angleichung Ost an das Westniveau umgesetzt. Danach finden Entgelterhöhungen auch auf die Jahressonderzahlung wieder Anwendung.

Der SLV wird in den kommenden Tagen seine Mitglieder ausführlicher über den Tarifabschluss informieren und eine Mitgliederbefragung zur Tarifeinigung durchführen.

Weitere Informationen zur Tarifrunde 2019 finden Sie auf www.dbb.de und auf der → Sonderseite zur Einkommensrunde

→ Einigungspapier vom 02.03.2019