- Sächsische Schul- und Kita-Coronaverordnung | gültig vom 21. Oktober bis 17. November 2021
Coronatests für Schüler und Schulpersonal
In der Zeit vom 1. bis 14. November 2021 müssen sich Schüler und Schulpersonal dreimal wöchentlich testen. Vollständig Geimpfte und von einer COVID-19-Erkrankung Genesene sind von dieser Pflicht ausgenommen; sie können die Tests aber freiwillig in Anspruch nehmen.
Nach den ersten beiden Schulwochen finden Corona-Testungen zweimal wöchentlich statt, solange die Sieben-Tage-Inzidenz über dem Schwellenwert von 10 liegt. Fällt sie darunter, muss nur noch einmal in der Woche getestet werden. Die an den Schulen durchgeführten Tests sind kostenfrei. Ohne negativen Testnachweis ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht weiterhin nicht möglich.
Maskenpflicht im Unterricht und auf dem Schulgelände
Vom 1. bis 7. November muss an den weiterführenden Schulen die Maske im Unterricht getragen werden. Ab dem 8. November besteht die Maskenpflicht nur noch auf dem Schulgelände, ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 zusätzlich im Schulgebäude.
Die Maskenpflicht im Unterricht tritt erst wieder in Kraft, wenn die in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung für die sogenannte Vorwarnstufe festgelegten Schwellenwerte zur Bettenauslastung mit an COVID-19-Erkrankten in den sächsischen Krankenhäusern erreicht oder überschritten werden.
Einschränkungen im Schulbetrieb
In den sächsischen Schulen findet weiterhin inzidenzunabhängiger Präsenzunterricht statt, flächendeckende Schul- und Kita-Schließungen sind nicht vorgesehen. Zu Einschränkungen im Regelbetrieb soll es erst bei Erreichen der sogenannten Überlastungsstufe in den Krankenhäusern kommen. Das ist in Sachsen dann der Fall, wenn mindestens 1.300 Krankenhausbetten auf den Normalstationen oder 420 Betten der Intensivstationen mit an Covid-19-Erkrankten belegt sind.