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Wenn die Arbeit nicht mehr zu schaffen ist

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Angesichts stetig wachsender Herausforderungen bei anhaltendem Personalmangel arbeiten immer mehr Lehrkräfte an ihrer Belastungsgrenze und darüber hinaus. Wenn diese Situation zum Dauerzustand wird und die Erfüllung der Dienstpflichten gefährdet ist oder gar verhindert wird, ist der Beschäftigte angehalten, dies seinem Arbeitgeber anzuzeigen, damit er Abhilfe schaffen kann.

Wann ist eine Überlastungsanzeige einzureichen und ist diese verpflichtend?

Wenn abzusehen ist, dass die Arbeit aus eigener Kraft nicht mehr ohne gesundheitliche Schäden oder die Verletzung der arbeitsvertraglichen bzw. beamtenrechtlichen Pflichten zu leisten ist bzw. Schäden zulasten der Dienststelle drohen, dann ist eine Überlastungsanzeige unverzüglich einzureichen. Allerdings darf es sich hierbei nicht um eine kurzfristige situative Überlastung handeln. Daher ist es ratsam, vor dem Einreichen der Anzeige das Gespräch mit den Vorgesetzten zu suchen.

Wichtig: Gemäß § 16 Abs. 1 ArbSchG ist eine Anzeige verpflichtend.

Wer kann Überlastungsanzeigen stellen?

Grundsätzlich ist jede Lehrkraft – einschließlich der Schulleitung – dazu berechtigt. Neben der sogenannten individuellen Überlastungsanzeige haben sowohl angestellte als auch verbeamtete Lehrkräfte die Möglichkeit, eine kollektive (gruppenbezogene) Überlastungsanzeige zu stellen. Diese wird allerdings nur bedingt empfohlen, da die Gefahr besteht, dass das individuelle Problem des Betroffenen nicht seine volle Geltung erhält.

Wie muss die Überlastungsanzeige aussehen?

Die Überlastungsanzeige muss den Namen des Anzeigestellers, das Datum, den aktuellen Lehrauftrag und eine möglichst konkrete Beschreibung der Belastungssituation im betreffenden Aufgabenbereich enthalten. Befürchtete gesundheitliche Auswirkungen, die aus der Überlastung resultieren, sollten gleichfalls in die Anzeige mit einfließen. Weiterhin können u. a. die gegenwärtige Personalsituation, bisherige Bemühungen zur Schaffung von Abhilfe oder dienstliche Folgen aus der Überlastungssituation mit in die Anzeige aufgenommen werden.

Die Überlastungsanzeige ergeht in Schriftform an die Schulleitung oder ggf. an die Stellvertretung. Ein Muster der Anzeige kann über das →Schulportal abgerufen werden: Themen Schule/Lehrkräfte > Gremien > LHPR > Dienstvereinbarungen

Bei Fragen wenden Sie sich gern an die zuständigen →Lehrerbezirkspersonalräte. Die Kontaktdaten finden Sie auch im aktuellen Lehrerkalender.