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Beförderungsamt für tarifbeschäftigte Lehrkräfte

2018-10-06

Die am 5. Oktober 2018 verkündete Schaffung eines Beförderungsamtes für tarifbeschäftigte Lehrkräfte nach „EG 13 plus Zulage“ ist ein weiterer und wichtiger Baustein des Handlungsprogramms der Staatsregierung. Während die Verbeamtung sehr großen Zuspruch der jüngeren Lehrkräfte findet und auch Lehrernachwuchs aus anderen Bundesländern nach Sachsen bewegt, fehlte bislang ein Signal an die erfahrene Lehrergeneration.

Zusätzlich zu bereits bekannten Vorhaben, soll eine Zulage zur Besoldungsgruppe A 13 („A 13 Z“) in Höhe von 170 Euro im Beamtenrecht (Besoldungsordnung) geschaffen werden. Die dazugehörenden Haushaltstellen in Form von EG-13-Z-Stellen wären aber nur für Tarifbeschäftigte zugängig. Diese Konstellation ist nachhaltig, d.h. eine derartige beamtenrechtliche Zulage soll unbefristet gewährt werden, ist rentenwirksam und hat Auswirkungen auf die Jahressonderzahlung.
Angestellte Lehrkräfte der weiterführenden Schulen, die in EG 13 eingruppiert sind bzw. künftig in EG 13 eingruppiert werden, erhalten nach den Plänen der Regierungskoalition ab 2019 eine monatliche Zulage von 170 Euro. Grundschullehrer steigen in 2019 zunächst von EG 11 in EG 13 auf und werden nach Ablauf einer vorgeschriebenen Mindestwartezeit von einem Jahr ab 2020 auch die EG 13 plus Zulage erhalten.

Eine Gehaltsgruppe EG-13-Z bedeutet eine Besserstellung zu tarifbeschäftigten Lehrkräften in anderen Bundesländern, sie mindert die Nettolücke zu den künftigen Beamten, kann sie aber nicht kompensieren. Weitere Maßnahmen zur Annäherung an den Beamtenbereich waren mit dem Finanzvolumen dieses Handlungsprogramms nicht möglich. Der Sächsische Lehrerverband sieht darin eine langfristige Aufgabe, die sowohl im Rahmen von Tarifverhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), aber auch durch politische Entscheidungen in Sachsen gelöst werden muss.

Die bereits im März verkündeten Höhergruppierungsmöglichkeiten nach EG 14 sollen ab 2020 ausgebracht und an besondere Aufgaben gebunden werden. Hier erwartet der Sächsische Lehrerverband, dass die Schulen für die zur Verfügung stehenden EG-14-Stellen selbst Aufgaben benennen können und keine Beurteilungsverfahren für alle Lehrkräfte, sondern nur für die Bewerber durchgeführt werden.

Der Sächsische Lehrerverband hatte weitergehende Forderungen zur Stärkung der tarifbeschäftigten Lehrkräfte in die politische Diskussion eingebracht. Die Übernahme der Arbeitnehmerbeiträge zur Betriebsrente VBL wäre nach Auffassung des SLV die effektivste Maßnahme zur Besserstellung der tarifbeschäftigten Lehrkräfte. Außerdem kritisierte der Sächsische Lehrerverband, dass die im Handlungsprogramm vorgesehenen funktionslosen Beförderungsstellen für 20 Prozent der Lehrkräfte an weiterführenden Schulen im Entwurf der Staatsregierung zum Doppelhaushalt bei Weitem nicht einmal in diesem Umfang enthalten sind. Auch der dbb beamtenbund und tarifunion, die Spitzengewerkschaft des SLV, forderte weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Tarifbeschäftigten gegenüber Finanzminister Dr. Matthias Haß.