Seit diesem Schuljahr sollen sächsische Schülerinnen und Schüler mit diagnostizierter Rechenschwäche, auch als Dyskalkulie bekannt, mehr Unterstützung erhalten. Laut SMK werden durch die Anerkennung als Teilleistungsschwäche Betroffene künftig mehr Zeit für Aufgaben, entsprechende Hilfsmittel und eine gezieltere Förderung erhalten.
Die Abgeordneten im Sächsischen Landtag haben im Februar 2026 mehrheitlich für die Anerkennung von Dyskalkulie gestimmt. Im Vorfeld zu der Plenardebatte gab es eine Petition sowie eine Expertenanhörung im Ausschuss für Schule und Bildung des Landtages. Der SLV hatte bereits im letzten Jahr verbindliche schulrechtliche Regelungen und eine Gleichstellung zur Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie) gefordert, um den Kindern mit Dyskalkulie einen wirksamen Schutz und die Förderung zu bieten, die sie brauchen.
Bereits seit Februar 2026 wurde in Arbeitsgruppen aus Vertretern des LaSuB und des SMK ein Verfahren zur Feststellung der Teilleistungsschwäche besondere Schwierigkeiten beim Erlernen des Rechnens (bSER) erarbeitet. Seit dem Schuljahr 2026/2027 werden flächendeckend 21 Beratungs- und Feststellungsstandorte für bSER an Grundschulen errichtet. An diesen Standorten werden ab dem Schuljahr 2027/2028 je zwei Lehrkräfte die Beratung und Diagnostik von bSER übernehmen. Vorab muss eine entsprechende Qualifizierung der Lehrkräfte erfolgen.
Der SLV begrüßt die Anerkennung von Dyskalkulie als Teilleistungsschwäche. Um betroffene Schülerinnen und Schüler noch besser und individueller fördern zu können, bedarf es insbesondere in der Grundschule kleinerer Klassengrößen und multiprofessioneller Teams, die die Lehrkräfte im Unterricht und außerhalb des Unterrichts unterstützen. Der SLV erwartet neben den ausreichenden Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte zudem die zeitnahe Erarbeitung einer Konzeption zum Umgang mit bestehendem bSER in den weiterführenden Schulen, denn Dyskalkulie hört nicht mit dem Übergang in die weiterführende Schule auf.
