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Eltern können entscheiden, ob ihre Kinder in der Schule lernen

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Infolge eines aktuellen Beschlusses des Verwaltungsgerichtes Leipzig wird die Schulbesuchspflicht an Grundschulen und dem Primarbereich der Förderschulen bis 5. Juni 2020 eingeschränkt. Das heißt:
Die Schulpflicht besteht weiter. Aber die Eltern können selbst entscheiden, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause lernen.
Das Kultusministerium hat die Eltern gebeten, per Post oder E-Mail der Grundschule formlos mitzuteilen, wenn ihr Kind die Schulpflicht zu Hause erfüllt.

An dem bekannten Konzept des eingeschränkten Regelbetriebes ab 18. Mai in Kitas und Grundschulen hält das SMK fest. Darin sind sich das Kultusministerium und die kommunalen Träger von Kindertageseinrichtungen und Schulen einig. Alle Eltern haben ab Montag wieder einen Anspruch auf Betreuung für ihre Kinder in der Kita und Kindertagespflege. Auch die Grundschülerinnen und Grundschüler können wieder zur Schule gehen.

Eltern eines 7-Jährigen Schülers einer Leipziger Grundschule hatten sich im Eilverfahren gegen die Öffnung der Grundschulen ohne Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern gewandt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes in Leipzig betrifft nur den einzelnen Schüler als Antragsteller und wirkt sich nur zwischen ihm und der betroffenen Grundschule aus.

Kultusminister Christian Piwarz bedauert in einer Medieninformation, „dass die Richter die Unterschiede in der Entwicklung und Einsichtsfähigkeit zwischen Kindern und Jugendlichen nicht hinreichend gewürdigt haben. Dennoch respektieren wir den Beschluss und werden die Schulbesuchspflicht für Schülerinnen und Schüler im Primarbereich vorerst aussetzen. Eltern können freiwillig darüber befinden, ob ihr Kind die Schule besucht oder nicht. Dessen ungeachtet werden wir den Beschluss beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht anfechten. Unser Konzept der Wiedereröffnung der Kindertagesbetreuung, der Grundschulen und der Primarstufe der Förderschulen im Freistaat Sachsen ist ein geeigneter Weg, um den Infektionsschutz altersangemessen umzusetzen. Wir kommen damit dem verbrieften Recht der Teilhabe und Bildung der Kinder nach. Ich verstehe, dass die Umsetzung für pädagogische Fachkräfte in Kitas, für Lehrerinnen und Lehrer eine enorme organisatorische und personelle Herausforderung bedeutet. Ich verstehe auch die Gewerkschaften, die die Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer überfordert sehen. Aber wir dürfen vor allem nicht die Kinder vergessen. Unsere Antwort darauf ist das Konzept für den eingeschränkten Regelbetrieb“.
Quelle: SMK-Blog, 16. Mai 2020

Der Sächsische Lehrerverband warnt vor einer Überlastung der Pädagogen

Das Konzept des eingeschränkten Regelbetriebes beinhaltet, dass in den Klassen 1 bis 4 alle Schüler täglich unterrichtet werden. Die Abstandsregeln lassen sich dadurch nicht mehr einhalten und deshalb sieht das Konzept die strikte Trennung der Klassen vor. Damit soll bei auftretenden Infektionsfällen die Übertragung eingegrenzt werden. Der Sächsische Lehrerverband schätzt ein, dass dieses „Trennkonzept“ nicht realisierbar ist und zwangsläufig eine „Durchmischung“ stattfindet. Demzufolge werden bei auftretenden Infektionen mit dem Corona-Virus mehr Schüler und Lehrkräfte betroffen sein. Während der Unterrichtsstunden und durch zeitversetzte Pausen bestehen Chancen für eine Abschottung. Schwieriger ist das beim Einlass ins Schulgebäude zu realisieren. In den Horten gibt es in der Regel nicht so viele Horterzieher und Horträume wie Grundschulklassen in der Schule bzw. den Schulen. Der Schulweg, die Schülerbeförderung und Freizeitaktivitäten auf Spiel- oder Sportplätzen liegen überhaupt nicht im Verantwortungsbereich der Schulen. Einige Lehrer zweifeln an der Sinnhaftigkeit des hohen Aufwandes für diese Vorkehrungen in den Schulen, wenn sie selbst mit ansehen müssen, was nach Schulschluss abgeht.

Die Pädagogen an den Grundschulen und Förderschulen sind verunsichert, weil es keinerlei Abstandsregeln mehr geben soll, auch wenn sie natürlich auch wissen, dass ein Mindestabstand bei kleineren Kindern in der Praxis schwer einzuhalten sein wird.

Mit der neuen Regelung aufgrund des Verwaltungsgerichtsurteils kommt auf die Lehrerinnen und Lehrer eine weitere Belastung zu. Neben dem Unterricht für alle Klassen an allen Tagen müssten nun für Schüler, die zu Hause lernen, zusätzlich noch Lernaufgaben erarbeitet und betreut werden. Eine Lösung wäre das Wahrnehmen dieser Tätigkeit durch Lehrkräfte, die zu Risikogruppen zählen und deshalb nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden. Das wird aber definitiv nicht an allen Schulen möglich sein. Der Sächsische Lehrerverband warnt eindringlich vor einer Überlastung der Pädagogen in dieser ohnehin schon sehr angespannten Personalsituation.