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Erhöhung der Tabellenentgelte und Einführung der Erfahrungsstufe 6 ab 01.01.2018

Vektor Grafik Stufe 6

Auf Grundlage der Tarifeinigung vom 17.02.2017 erfolgte zum Jahresbeginn 2018 eine weitere Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,35 Prozent. Die Besitzstandszulagen (z. B. kinderbezogene Entgeltbestandteile) und die Garantiebeträge bei Höhergruppierungen wurden zum gleichen Zeitpunkt um 2,35 Prozent erhöht.

Außerdem wurde zum 1. Januar 2018 eine zusätzliche sechste Erfahrungsstufe in der Entgelttabelle (ab Entgeltgruppe 9) eingeführt, die in zwei Schritten wirksam wird – seit 01.01.2018 mit halbem Betrag, ab 01.10.2018 vollständig.

Die Erfahrungsstufe 6 wird nach fünfjähriger Verweildauer in Stufe 5 der jeweiligen Entgeltgruppe erreicht, also i. d. R. nach 15 Jahren Beschäftigungszeit. Beschäftigte, die zwar 15 Jahre oder länger im Dienst sind, aber innerhalb der letzten fünf Jahre höhergruppiert wurden, müssen zunächst regelmäßig fünf Jahre in der Erfahrungsstufe 5 der höheren Entgeltgruppe verweilen, ehe sie in die Erfahrungsstufe 6 aufsteigen.

Beschäftigte, die seit 1. Januar 2018 nach Erfahrungsstufe 6 bezahlt werden, erhalten den aktuellen Tabellenbetrag, nicht zusätzlich noch eine weitere prozentuale Erhöhung.

Für Beschäftigte in der „kleinen“ Entgeltgruppe 9 wird der Tabellenwert in der (momentan höchsten) Stufe 4 zeitgleich und prozentual zu den Beträgen der neuen Stufe 6 durch Erhöhungsbeträge angehoben – ab 01.01.2018 um 53,41 Euro, ab 01.10.2018 um weitere 53,40 Euro.

Die neuen Zulagen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, auch für pädagogische Fachkräfte in Sachsen (ehemals PUH), erfahren zum 01.01.2018 ihre erste prozentuale Erhöhung.

Für die Lehrerinnen und Lehrer in Sachsen war die zusätzliche Erfahrungsstufe 6 die Hauptforderung in der Tarifrunde 2017. Sie bedeutet eine höhere Wertschätzung ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit und eine Aufwertung des Lehrerberufs im Freistaat.