Die Höhergruppierung nach EG 13 betrifft Lehrkräfte mit Lehrerausbildung
- Lehramt an Grundschulen
- Lehrer für die unteren Klassen (Deutsch, Mathematik und Wahlfach)
- Erzieher oder Freundschaftspionierleiter (Deutsch, Mathematik und Wahlfach)
- Lehrkräfte, die über ein Feststellungsverfahren den vorangegangenen Abschlüssen gleichgestellt sind
Die Umsetzung der Höhergruppierungen ist für Mai 2019 geplant, rückwirkend zum 1.1.2019. Diese Lehrkräfte erhalten eine Änderungsmitteilung. Das betrifft auch Lehrkräfte mit Grundschullehrerausbildung, die an anderen Schularten tätig sind.
Lehrkräfte ohne vollständige Lehrerausbildung (Seiteneinsteiger) an Grundschulen
Lehrkräfte ohne vollständige Lehrerausbildung sind entsprechend ihres jeweiligen Qualifikationsniveaus niedriger eingruppiert als die Kolleginnen und Kollegen ihrer Schulart mit vollständiger Lehrerausbildung. Durch die Hebung des Eingangsamtes verändert sich gemäß der Grundsystematik des TV EntgO-Lehrkräfte auch deren Eingruppierung.
Wer müsste einen Antrag stellen?
Ein Antrag muss nur dann gestellt werden, wenn der Beschäftigte vor dem 1.8.2015 eingestellt wurde und noch nie einen bewilligten Antrag auf Angleichungszulagen oder Höhergruppierung (aufgrund des TV EntgO-L) gestellt hat.
Es betrifft also nur die wenigen Lehrkräfte mit Grundschullehrerausbildung ohne Angleichungszulage
→ Antrag Höhergruppierung Grundschullehrkräfte nach EG 13 (PDF)
und
es betrifft also nur die Lehrkräfte ohne vollständige Lehrerausbildung (Seiteneinsteiger) an Grundschulen, die vor dem 1.8.2015 eingestellt wurden und noch nie einen bewilligten Antrag auf Höhergruppierung/Angleichungszulagen (aufgrund des TV EntgO-L) gestellt haben:
→ Antrag Höhergruppierung Seiteneinsteiger GS nach EG 13 (PDF)
→ Antrag Höhergruppierung Seiteneinsteiger GS nach EG 12 (PDF)
→ Antrag Höhergruppierung Seiteneinsteiger GS nach EG 11 (PDF)
→ Antrag Höhergruppierung Seiteneinsteiger GS nach EG 10 (PDF)
Lehrkräfte, denen eine Zulage infolge der Änderung der Sächsischen Lehrkräftezulagenverordnung gewährt wird, erhalten diese ohne Antragstellung (z. B. Fachberater an Grundschulen).
ACHTUNG: Antragsfrist bis 31. Dezember 2019!
Anträge auf Höhergruppierung und Amtszulagen aufgrund der Änderung der Besoldungsordnung zum 1.1.2019 müssen bis zum 31.12.2019 gestellt werden (Ausschlussfrist) und wirken auf den 1.1.2019 zurück. Diese Anträge sind an den zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung zu richten.
Falls Sie die Auskunft erhalten haben, dass Sie keinen Anspruch auf eine Höhergruppierung oder Amtszulage haben, prüfen wir das vorsichtshalber auch noch einmal – bitte senden Sie eine E-Mail an den SLV.
Wer Fristen verpasst, wird leer ausgehen.
Der Sächsische Lehrerverband macht sich auch weiterhin für die Gleichstellung benachteiligter Gruppen von Lehrkräften stark! Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich an die SLV-Haupt- und Bezirkspersonalräte, den SLV-Ansprechpartner an Ihrer Schule oder an die SLV-Geschäftsstelle.