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Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamtinnen und Beamten

Zur Übertragung der Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder auf den Beamtenbereich in Sachsen wurden am 26. März 2019 Eckpunkte zwischen Finanzminister Dr. Matthias Haß und Nannette Seidler, Landesvorsitzende des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen, sowie den Interessenvertretern des Deutschen Gewerkschaftsbundes und des Sächsischen Richtervereins unterzeichnet.

Die getroffene Vereinbarung sieht vor, dass die Tarifeinigung zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung im Freistaat Sachsen übertragen werden soll. Für die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger bedeutet dies eine lineare Erhöhung rückwirkend zum 1. Januar 2019 um 3,2 Prozent, ab 1. Januar 2020 um weitere 3,2 Prozent sowie ab 1. Januar 2021 um weitere 1,4 Prozent. Die monatlichen Anwärterbezüge sollen zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils einen Festbetrag von 50 Euro angehoben werden. Damit erhöhen sich auch die Bezüge der Referendare überproportional.

Beschlossen werden muss die Erhöhung mit einem Anpassungsgesetz durch den Sächsischen Landtag. „Dies ist ein klares Signal des Finanzministers, das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht zu übernehmen. Ich gehe fest davon aus, dass der Landtag dies mit dem Anpassungsgesetz noch vor der Sommerpause beschließt“ so Nannette Seidler, Landesvorsitzende des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen.