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Qualität der Ganztagsangebote sichern – Mehr Fachkräfte und mehr Mittel!

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Laut dem Entwurf zum sächsischen Doppelhaushalt 2027/2028 sollen jährlich nur noch 30 Millionen Euro für den Ganztag zur Verfügung stehen. Der Ganztagsschulverband Landesverband Sachsen und der Sächsische Lehrerverband kritisieren die weitere Kürzung der GTA-Mittel im Vergleich zu den Vorjahren (2024: 45 Millionen Euro, 2025: 35 Millionen Euro und 2026: 33 Millionen Euro) scharf. Diese Kürzung steht im deutlichen Widerspruch zum wachsenden Bedarf an qualitativ hochwertigen Ganztagsangeboten.

Angesichts des seit dem 1. August 2026 gesetzlich verankerten stufenweisen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung fordern der Ganztagsschulverband Landesverband Sachsen und der Sächsische Lehrerverband den Freistaat Sachsen auf, die Finanzierung der Ganztagsangebote angemessen abzusichern und zu erhöhen. Schulen, Horte und Kooperationspartner benötigen Planungssicherheit, um bereits bestehende Angebote zu erhalten und notwendige neue Angebote verlässlich aufzubauen.

Zwar wird Sachsen derzeit dem gesetzlichen Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung ab der ersten Klasse quantitativ gerecht, allerdings können nicht alle Kinder die notwendigen qualitativ vielfältigen Ganztagsangebote nutzen.

Wir sehen großes Weiterentwicklungspotenzial bei der Qualität der Ganztagsangebote. Ein qualitativ gutes Ganztagsangebot erfordert die enge Zusammenarbeit von Schule, Hort und weiteren außerschulischen Partnern. Nur durch die Verzahnung von Bildung, Erziehung und Betreuung kann echter Bildungserfolg garantiert werden.

Dem widerspricht jedoch der derzeitige Personalmangel an Schulen: Tausende Grundschullehrkräfte wurden an Förder- und Oberschulen abgeordnet, an vielen Grundschulen fehlen Schulverwaltungsassistenzen und vollständige Schulleitungen. Allein die Organisation des Ganztagsangebots ist für zahlreiche Grundschulen, insbesondere im ländlichen Raum, eine kaum zu stemmende Aufgabe und trägt zur stetigen Überlastung bei.

GTA-Koordinatoren und Schulleitungen sehen sich zudem mit erheblichen strukturellen Herausforderungen bei der Umsetzung der Ganztagsangebote konfrontiert. Durch die Streichung von Anrechnungsstunden für zentrale Koordinationsaufgaben der Lehrkräfte im Rahmen des Maßnahmenpakets des SMK sind vielerorts Schulassistenten für die Ganztagskoordination zuständig. Die Anforderungen, insbesondere die Entwicklung tragfähiger pädagogischer Konzepte und die Organisation der Ganztagsangebote, übersteigen jedoch vielfach die vorhandenen Ressourcen. Dies führt zur Überforderung der Lehrkräfte und Schulassistenten und zu Qualitätsverlusten des Ganztagsangebots. Auch die Schulleitungen werden dadurch stärker mit der Aufgabe der Koordination belastet – oft ohne entsprechende strukturelle Unterstützung.

Wir fordern daher, die Koordination als professionelle pädagogische Aufgabe einer Lehrkraft anzuerkennen und mit entsprechenden Anrechnungsstunden zu honorieren – mit klaren Zuständigkeiten, qualifiziertem Personal und verlässlichen Zeitressourcen für die Planung, Organisation und Abstimmung im multiprofessionellen Team. Somit ist es notwendig, dass an jeder Grundschule mindestens eine Schulassistenz die Durchführung der Ganztagsangebote unterstützt, um bei u. a. notwendig ansteigenden Aufsichten, bei der Koordinierung der Fahrzeiten der Buskinder oder bei der wichtigen Vernetzung mit den Horten aktiv zu helfen.

Gleichzeitig fordern wir eine stärkere Zusammenarbeit der übergeordneten Ämter und Behörden (SMK, SMS, Landesschulamt, Landesjugendamt, Schulamt/Sachaufwandsträger und Jugendamt), damit Schulen und Träger wirksam unterstützt werden. Um den Ganztag qualitativ weiterzuentwickeln, sollten ergänzend kommunale und regionale Qualitätszirkel für den Ganztag aufgebaut werden.

Hintergrund:
Seit dem Schuljahr 2026/2027 wird über das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) die stufenweise Einführung des bundesweiten Ganztagsanspruchs geregelt. Somit haben Kinder der ersten Klassenstufe seit August 2026 einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den nächsten Jahren soll der Anspruch auf die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert werden. Ab dem Schuljahr 2029/2030 steht dann allen Kindern der ersten bis vierten Klasse der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu.