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Schulstandorte sichern, Unterrichtsqualität gewährleisten

Bauklötze und Stifte

KI-generiert, 04.11.2026

Der Sächsische Landtag hat am 4. November 2026 den Antrag der Fraktionen CDU und SPD zum jahrgangsübergreifenden und klassenstufenübergreifenden Unterricht behandelt und anschließend zur weiteren Beratung in den Bildungsausschuss überwiesen. Im Mittelpunkt des Antrags stehen eine Bestandsaufnahme der bisherigen Erfahrungen, die wissenschaftliche Bewertung dieser Unterrichtsformen und die Weiterentwicklung der Unterstützungsangebote für Schulen.

Der SLV steht diesen Unterrichtsformen grundsätzlich offen gegenüber. Sie können insbesondere für kleine Grundschulen im ländlichen Raum eine pädagogisch sinnvolle Möglichkeit sein, wohnortnahe Bildungsangebote und bestehende Schulstandorte zu erhalten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Qualität des Unterrichts gesichert bleibt und die Beschäftigten die notwendigen Arbeitsbedingungen vorfinden.

Ausnahmeregelungen vor einer Zusammenlegung prüfen

Sinkende Schülerzahlen dürfen nicht automatisch dazu führen, dass Schulen ihre bisherige Unterrichtsorganisation aufgeben müssen. Der SLV fordert deshalb, zunächst bestehende schulrechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. § 4a Absatz 5 des Sächsischen Schulgesetzes eröffnet in begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit, von den Mindestschülerzahlen abzuweichen. Für bestehende Grundschulen im ländlichen Raum gilt diese Regelung entsprechend.

Eine solche Ausnahmegenehmigung zur Klassenbildung sollte geprüft werden, bevor Jahrgangsstufen zusammengelegt werden. Jahrgangsübergreifender Unterricht kann eine tragfähige Alternative sein. Er sollte aber nicht zur zwangsläufigen Antwort auf jede Unterschreitung von Mindestschülerzahlen werden.

Besondere Unterrichtsformen brauchen besondere Rahmenbedingungen

Jahrgangs- und klassenstufenübergreifender Unterricht stellt hohe Anforderungen an die pädagogische Arbeit. Lehrkräfte müssen unterschiedliche Lern- und Entwicklungsstände berücksichtigen, Lernangebote differenzieren und die individuelle Förderung sicherstellen. Das erfordert eine sorgfältige Unterrichtsplanung und zusätzliche Zeit für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung.

Der SLV fordert deshalb verbindliche pädagogische Konzepte, gezielte Fortbildungen, geeignete Unterrichtsmaterialien und deutlich kleinere Lerngruppen. Unverzichtbar ist zudem eine verlässliche Doppelbesetzung durch zwei Lehrkräfte im Unterricht.

Auch die Schulleitung muss den besonderen Anforderungen Rechnung tragen. Die Planung und Organisation neuer Unterrichtsformen, die Koordination der pädagogischen Arbeit und die Begleitung des Schulentwicklungsprozesses erfordern eine kontinuierliche Steuerung vor Ort. Deshalb braucht jede Schule mit jahrgangs- oder klassenstufenübergreifendem Unterricht eine eigenständige Schulleitung, die ausschließlich für diesen Schulstandort zuständig ist. Eine geteilte Leitungsverantwortung für mehrere Schulen wird dem zusätzlichen Steuerungs- und Koordinierungsaufwand nicht gerecht.

Keine Antwort auf den Lehrkräftemangel

Besonders kritisch sieht der SLV eine mögliche Nutzung dieser Unterrichtsformen zur Bewältigung personeller Engpässe. Jahrgangs- und klassenstufenübergreifender Unterricht darf nicht dazu dienen, fehlende Lehrkräfte, fachfremden Einsatz oder eine unzureichende Unterrichtsversorgung zu kaschieren.

Der schulart- und fachgerechte Einsatz qualifizierter Lehrkräfte bleibt eine zentrale Voraussetzung für gute Bildung. Neue Unterrichtsformen dürfen nicht dazu führen, dass Lehrkräfte zusätzliche Aufgaben ohne entsprechende personelle Unterstützung übernehmen müssen.

Gegliedertes Schulsystem erhalten

Auch bei den Überlegungen zum „strukturübergreifenden Lernen“, auf die sich der Antrag mit Bezug zum Strategieprozess „Bildungsland Sachsen 2030“ bezieht, mahnt der SLV zu Augenmaß. Er bekennt sich zu einem gegliederten, durchlässigen, begabungs- und leistungsgerechten Schulsystem. Jahrgangs- und klassenstufenübergreifende Lernformen können unter bestimmten Bedingungen sinnvoll sein. Sie dürfen jedoch nicht zum allgemeinen Reformmodell für die sächsischen Schulen werden.

„Pädagogische Belange müssen Vorrang vor finanzpolitischen Erwägungen haben. Wir brauchen keine organisatorischen Sparmodelle, sondern tragfähige Lösungen, die gute Bildung ermöglichen und die Lehrkräfte nicht zusätzlich belasten“ – SLV-Landesvorsitzender Michael Jung.

Beratung und Unterstützung ausbauen

Positiv bewertet der SLV die im Antrag vorgesehene wissenschaftliche Bestandsaufnahme und die Weiterentwicklung des Beratungs- und Unterstützungsnetzwerks beim Landesamt für Schule und Bildung. Die Erfahrungen der Schulen, Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler müssen in die weitere Entwicklung einfließen. Ebenso wichtig ist eine fundierte Betrachtung der Auswirkungen auf die Lernentwicklung und die Unterrichtsqualität.

Schulen, die jahrgangs- oder klassenstufenübergreifend arbeiten, benötigen fachliche Begleitung, praxistaugliche Konzepte und ausreichend Zeit für die Vorbereitung und Umsetzung. Neue Unterrichtsformen müssen sich an den pädagogischen Bedürfnissen der jeweiligen Schule orientieren. Die erforderlichen personellen und organisatorischen Ressourcen müssen von Anfang an mitgedacht und bereitgestellt werden.