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Sicherung von Ansprüchen der Studienteilnehmenden

Bild von jcomp auf Freepik

Nach den Ergebnissen der Arbeitszeitstudie haben viele teilnehmende verbeamtete Lehrkräfte ihre Ansprüche wegen Zuvielarbeit bereits gegenüber dem Dienstherrn geltend gemacht. Wurden diese Ansprüche abgelehnt, konnte dagegen Widerspruch eingelegt werden.

Diese Widersprüche müssen nun begründet werden, da die Behörde andernfalls nach Aktenlage entscheidet.

Um Sie zu unterstützen, haben wir im geschlossenen Mitgliederbereich eine Musterwiderspruchsbegründung bereitgestellt, die Sie gern nutzen können. → Zu Mein SLV

Was für unsere tarifbeschäftigten Mitglieder gilt

Hier ist der Rechtsweg ein anderer: Zur Wahrung der Rechte war zunächst die schriftliche Geltendmachung erforderlich, um die sechsmonatige Ausschlussfrist des § 37 TV-L einzuhalten.

Nunmehr läuft die dreijährige gesetzliche Verjährungsfrist, innerhalb derer Ihre Ansprüche gesichert sind. Wir prüfen den aktuellen Stand fortlaufend. Sobald in Ihrer Angelegenheit weitere rechtliche Schritte erforderlich sind, werden wir Sie umgehend informieren.