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SLV fordert klare Regelungen und Entlastungen für Lehrkräfte

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Für den SLV bilden die Bestimmungen der neuen Schul- und Kitabetriebseinschränkungsverordnung eine gute Grundlage für einen geregelten Schuljahresstart. Die Beschlüsse zum inzidenzunabhängigen Präsenzunterricht und die Wiedereinführung der Schulbesuchspflicht begrüßt der SLV ausdrücklich. Kritisch sieht er die Regelungen zur Durchsetzung der Testpflicht sowie die Durchführung der Impfungen an den Schulen. Verstärkte Coronaschutzmaßnahmen gerade zu Schuljahresbeginn sind wichtig, dürfen aber nicht zu einer Mehrbelastung der Lehrkräfte führen.

Das Sächsische Kabinett hat am 24. August 2021 eine neue Schul- und Kita-Coronaverordnung für den Schuljahresstart verabschiedet. Darin sind landesweite Schulschließungen nicht mehr vorgesehen. Wie vom SLV gefordert, gilt die Schulbesuchspflicht mit Beginn des neuen Schuljahres wieder für alle. Eine Befreiung ist nur noch für Schülerinnen und Schüler mit einem ärztlichen Attest möglich. Unklar ist dabei zum einen, wer die ärztliche Bescheinigung ausstellen darf. Zum anderen gibt es keine eindeutigen Aussagen, wie mit Kindern, die dem Präsenzunterricht fernbleiben, umgegangen werden soll. Die Lehrerinnen und Lehrer erwarten diesbezüglich klare Regelungen und die Anerkennung von Mehrarbeit, wenn neben dem Präsenzunterricht auch die häusliche Lernzeit betreut werden muss.

Der SLV sieht in den verstärkten Coronaschutzmaßnahmen zu Schuljahresbeginn eine wichtige Voraussetzung für einen sicheren Schulbetrieb und den Gesundheitsschutz an den Schulen. In den ersten zwei Schulwochen ist eine zweimalige Testung pro Woche für die Schüler und das gesamte Schulpersonal vorgesehen – in Landkreisen und Kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 10 eine dreimalige Testung. Die zweimalige Testung gilt auch für Lehrerinnen und Lehrer in der Vorbereitungswoche. Für nachweislich vollständig Geimpfte und Genesene können die Tests entfallen. Weiterhin soll es eine verschärfte Maskenpflicht an Schulen in Landkreisen und Kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 10 geben.

Der SLV vermisst bei den Regelungen zur Durchsetzung der Testpflicht und der Maskenpflicht an den Schulen klare Anweisungen für den Umgang mit Verweigerern unter den Schülern und Lehrkräften. Zusätzliche Arbeitszeit, die z. B. durch die Vorbereitung der Testungen, die Erfassung von Testergebnissen, die Beaufsichtigung der Schüler entsteht, muss als MAU anerkannt und abgerechnet werden. Die Unterrichtszeit, in der die Testungen stattfinden, ist als Ausfall offiziell zu erfassen.

Vor dem Hintergrund schließender Impfzentren und verstärkter Bemühungen um eine „Herdenimmunität“ in der Bevölkerung sind zusätzliche Impfangebote – auch für Schülerinnen und Schüler – zu begrüßen. Bei der Durchführung der Impfungen insbesondere an Schulen sind aber vor allem die zuständigen Ministerien, das DRK Sachsen mit seinen mobilen Impfteams und die Eltern in der Verantwortung. Lehrerinnen und Lehrer sind bei der Frage nach der Zuständigkeit weitestgehend herauszuhalten und dürfen nicht zur Zielscheibe für Anfeindungen von Impfgegnern werden.

Weitere Informationen:

  • Sächsische Schul- und Kitabetriebseinschränkungsverordnung
    Amtliche Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 24. August 2021 | gültig vom 26. August 2021 bis 22. September 2021