Der Sächsische Lehrerverband hatte im Zuge der Entwicklung des Handlungsprogramms stets die Untrennbarkeit von Verbeamtung und wertschätzenden Maßnahmen für die erfahrene Lehrergeneration eingefordert. Die Regierungskoalition hat mit der Zulage „EG 13 Z“ eine Besserstellung zu tarifbeschäftigten Lehrkräften in anderen Bundesländern realisiert. Sie mindert die Nettolücke zu den künftigen Beamten, kann sie aber nicht kompensieren. Außerdem sind tarifbeschäftigte Lehrkräfte in anderen Entgeltgruppen von dieser Zulage meist ausgenommen, was z. B. zu niedrigeren Jahreseinkommen von „Lehrkräften mit besonderen Aufgaben“ (z. B. Fachberater, Fachleiter, Oberstufenberater) führt, die nach EG 14 höhergruppiert werden – im Vergleich zu Lehrkräften in „EG 13 plus Zulage“.
Aus Sicht des SLV sind perspektivisch weitere Maßnahmen für die Tarifbeschäftigten notwendig. Neben einer höheren Quote von EG-14-Stellen (mit Zulage) und einem Ausbau der Zulagen sieht der SLV insbesondere durch eine Übernahme der Beiträge zur Altersversorgung (VBL) durch den Freistaat Sachsen einen wirksamen Schritt zur Annäherung der Nettoeinkommen von Tarifbeschäftigten an den Beamtenbereich.
a. Plant Ihre Partei weitere Maßnahmen speziell zugunsten der tarifbeschäftigten Lehrkräfte?
b. Welche Position vertritt Ihre Partei zum Vorschlag einer Übernahme der Beiträge zur Altersversorgung (VBL) durch den Freistaat Sachsen?
c. Wie steht Ihre Partei zur weiteren Erhöhung der Zulage (EG 13 Z) und deren Ausweitung auf tarifbeschäftigte Lehrkräfte in anderen Entgeltgruppen?
d. Beabsichtigt Ihre Partei, die Zahl der Beförderungsstellen in allen Schularten (insbesondere A-14- bzw. EG-14-Stellen) weiter zu erhöhen?
Mit dem Maßnahmepaket hat der Freistaat Sachsen mit zusätzlichen 1,7 Mrd. Euro zur erheblichen Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs beigetragen und Perspektiven geschaffen, welche in anderen Bundesländern in diesem Umfang zu Gunsten der Lehrerinnen und Lehrer nicht möglich sind. Es gilt aus unserer Sicht, diese Maßnahmen umfänglich und konsequent umzusetzen und sie ihre Wirkung entfalten zu lassen. Vor diesem Hintergrund sehen wir derzeit auch keinen Spielraum, um bereits jetzt Entscheidungen oder Prognosen für weitere Verbesserungen treffen zu können.
Grundsätzlich stehen wir jedoch auch in der kommenden Legislaturperiode im Lichte der Ergebnisse bereits getroffener Entscheidungen und deren Auswirkung und im Rahmen der Leistungsfähigkeit des sächsischen Landeshaushaltes für Gespräche bereit. Die Sächsische Union hat mit der Verabschiedung des Maßnahmepakets aus unserer Sicht sehr eindrucksvoll und nachhaltig bewiesen, dass wir ein verlässlicher Partner für die sächsischen Pädagoginnen und Pädagogen sind.
Sollten haushalterische Spielräume es zulassen, ist eine weitere Ausweitung über die erhebliche Ausweitung durch die Zahl der Beförderungsämter über den laufenden Doppelhaushalt hin aus Sicht der Sächsischen Union denkbar.
Über den Weiterentwicklungsbedarf des Handlungsprogramms wird mit der Evaluation zum 31.12.2021 entschieden.
An dieser Stelle sei darauf verwiesen, dass die Zulage für angestellte Bestandslehrkräfte im sächsischen Schuldienst gedacht ist, d.h. im Laufe der Zeit die Anzahl der Personen mit Zulage abnehmen wird. Neuen Lehrerkolleginnen und -kollegen steht der Weg zur Verbeamtung offen.
Da die Beiträge zur Altersversorgung (VBL) tarifvertraglich zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber sowie der Gewerkschaften – zu denen der SLV im dbb beamtenbund und tarifunion gehört – geregelt wurden, obliegt es auch Ihnen, hier entsprechende Anpassungen vorzunehmen.
Die Zahl der funktionsgebundenen Beförderungsstellen richtet sich naturgemäß nach den Funktionen, die es zu erfüllen gilt. Mit Blick auf die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2021/22 wird die bestehende Stellenstruktur analysiert werden und bei Bedarf eine Anpassung – auch mit Blick auf erforderliche funktionsgebundene Beförderungsstellen – erfolgen.
Das Besoldungs- und Entgeltgefüge im sächsischen Schuldienst befindet sich insgesamt in einer gehörigen Schieflage. Das Bildungspaket 2016 und das Handlungsprogramm haben daran nichts geändert, im Gegenteil: Wo Ungerechtigkeiten beseitigt wurden, wurden an anderer Stelle neue geschaffen. Hier besteht Handlungsbedarf. Die Aushandlung weiterer Details obliegt jedoch den Tarifparteien, so dass wir uns hierzu nicht weiter äußern wollen und können.
Nach unserem Kenntnisstand gibt es hinsichtlich der Übernahme der Beiträge zur Altersversorgung (VBL) von verschiedenen Seiten rechtliche Bedenken, die zunächst auszuräumen wären. Grundsätzlich stehen wir einem solchen Schritt offen gegenüber.
Funktions- und Beförderungsstellen sind ein wichtiges Instrument, um Verantwortung zu honorieren. Wir haben uns wiederholt positiv zu einer Ausweitung geäußert. Uns ist es wichtig, bei allen Maßnahmen das Gefüge des gesamten öffentlichen Dienstes im Blick zu behalten. Das gilt insbesondere auch für die Einhaltung des Abstandsgebots und die Berücksichtigung von Ausbildung und aktueller Tätigkeit bei der Vergütung.
Ja, DIE LINKE. Sachsen beabsichtigt im nächsten Doppelhaushalt weitere Zulagen für die tarifbeschäftigten Lehrkräfte, um einen Ausgleich zu den Verbeamteten zu schaffen.
Wir wollen die Finanzierung der Altersversorgung (VBL) vollständig durch den Freistaat finanzieren lassen.
Im Haushalt müssen zusätzliche Stellen für die A-14 bzw. EG-14 geschaffen und Mittel eingestellt werden, um die Abstandswahrung zu gewährleisten.
Unsere Hauptkritik an der Verbeamtung war die Benachteiligung der tarifbeschäftigten, meist älteren, Lehrer. Wir wollen diese Benachteiligung beim Nettogehalt überwinden. Entsprechend ist die Zulage zu erhöhen. Dies schließt alle Entgeltgruppen ein. Zudem wollen wir Schulen ein eigenes und ausreichend hohes Budget geben, um bedarfsgerecht über Zulagen für Lehrer mit besonderen Funktionen entscheiden zu können. Einer Übernahme der Beiträge der VBL stehen wir grundsätzlich positiv gegenüber, insbesondere um die Nachteile tarifbeschäftigter Lehrer bei der Altersversorgung zumindest zu einem kleinen Teil auszugleichen. Um Leistungsanreize anbieten zu können, treten wir für eine Erhöhung der Zahl der Beförderungsstellen ein.
Wir wollen eine wettbewerbsfähige Entlohnung in Mangelfächern prüfen.
a. Die „EG 13 plus Zulage“ schließt bei weitem nicht die Nettolücke zu den künftigen Beamten. Hier muss nachgebessert werden.
b. Die Übernahme der Beiträge zur Altersversorgung (VBL) durch den Freistaat wäre eine weitere Maßnahme, die „Ungerechtigkeitslücke“ bei den älteren tarifbeschäftigten Lehrkräften zu schließen.
d. Die Schaffung von weiteren Beförderungsstellen wäre ein wichtiger Schritt zu einer stärkeren Wertschätzung der Arbeit der Lehrer in unserer Gesellschaft.
Seit seiner Gründung am 10. März 1990 steht der SLV zum Beamtenstatus für Lehrkräfte. Die erstmalige Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern im Jahr 2019 führt zu einer Aufwertung des Lehrerberufs im Freistaat und macht Sachsen im Wettbewerb um den Berufsnachwuchs wieder wettbewerbsfähig.
a. Welche Position vertritt Ihre Partei zur Verbeamtung von Lehrkräften?
b. Beabsichtigt Ihre Partei die Altersgrenze zur Verbeamtung nach oben zu korrigieren?
c. Sollen in Sachsen auch nach 2023 Lehrerinnen und Lehrer verbeamtet werden?
Die Verbeamtung von Lehrkräften stellt für uns einen wichtigen und richtigen Schritt dar, um dem Fachkräftebedarf an sächsischen Schulen zu begegnen. Die Sächsische Union hat diesen Schritt federführend eingeleitet und politisch begleitet. Mit der Verbeamtung ist Sachsen auf dem bundesdeutschen Lehrerarbeitsmarkt wieder wettbewerbsfähig, auch bei knappem Angebot der Lehrerinnen und Lehrer.
Die Anhebung der Altersgrenze für die Verbeamtung von Lehrkräften steht für uns derzeit nicht zur Diskussion, die derzeitige Altersgrenze stellt einen guten Kompromiss zwischen dem Willen der Beschäftigten nach Verbeamtung und den Interessen des Freistaates als Arbeitgeber dar.
Für den Fall, dass sich die Wettbewerbsbedingungen auf dem bundesdeutschen Lehrerarbeitsmarkt nicht wesentlich verändern, steht die Sächsische Union einer Verbeamtung von Lehrkräften nach 2023 offen gegenüber.
Die SPD Sachsen hat das Handlungsprogramm „Nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität in Sachsen“ maßgeblich mitgestaltet. Wichtig war uns, dass nicht nur junge Lehrkräfte profitieren, sondern auch ältere Lehrkräfte im Blick bleiben. Neben der Möglichkeit zur Verbeamtung enthält das Handlungsprogramm deshalb die Höhergruppierung der Grundschullehrkräfte nach E13 sowie die Anerkennung von DDR-Abschlüssen. Grundsätzlich halten wir es nicht für notwendig, Lehrkräfte zu verbeamten. Die SPD hätte eine tarifvertragliche Lösung präferiert. Nicht zuletzt auch deshalb, weil so Härten auf Grund von Stichtagsregelungen hätten vermieden werden können. Doch angesichts des Lehrermangels war die Verbeamtung in Sachsen quasi „aus Notwehr“ nicht vermeidbar, um Lehrkräfte zu halten.
Langfristig wollen wir erreichen, dass bundesweit neue Lehrkräfte nur noch im Angestelltenverhältnis eingestellt werden. So werden die Sozialversicherungssysteme gestärkt und die eingesparten Pensionskosten können für zusätzliche Lehrerstellen eingesetzt werden. Das würde zum Beispiel eine Absenkung des Pflichtstundenmaßes ermöglichen, die aus unserer Sicht zwingend erforderlich ist. Ob in Sachsen auch nach 2023 noch Lehrkräfte verbeamtet werden, hängt von der Gesamtsituation in Deutschland ab. Zum 31.12.2021 wird dem Landtag eine Evaluation vorgelegt, die dann auch ein Bild vom deutschen Lehrerarbeitsmarkt enthalten wird. Dann ist zu entscheiden.
Angesichts des dramatischen Lehrermangels war und ist die Verbeamtung eine Möglichkeit, die wir aus pragmatischen Erwägungen nicht ausgeschlossen haben bzw. ausschließen. Jedoch galt und gilt für uns: Bei einer Verbeamtung von Teilen der Lehrerschaft ist ein Nachteilsausgleich für alle nicht (mehr) verbeamtungsfähigen Lehrer*innen unentbehrlich. Das ist im Handlungsprogramm der Staatsregierung, auch bei Nachbesserung durch die Koalitionsfraktionen, nicht gelungen.
In einem Änderungsantrag zum Gesetz zur Umsetzung des Handlungsprogramms haben wir die Wiederanhebung der Altersgrenze auf 47 Jahre gefordert. Der Freistaat Sachsen steht in den nächsten Jahren (nicht nur im Bereich der Schulen) vor massiven Altersabgängen, die nur zum Teil durch eigene Ausbildungseinrichtungen und Einstellung von Anwärter*innen ausgeglichen werden können. Der Wechsel in den Staatsdienst muss für Fachkräfte aus der freien Wirtschaft attraktiv bleiben. Im Bereich der Schulen kommt hinzu, dass bei einer Wiederanhebung der Altersgrenze deutlich mehr Lehrer*innen von einer Verbeamtung profitieren könnten. An der Forderung nach einer Altersgrenze von 47 Jahren halten wir fest.
Ob mit der Verbeamtung das Ziel, mehr Lehrer*innen für Sachsen zu gewinnen bzw. zu halten, erreicht werden kann, bleibt abzuwarten. Falls eine Wirksamkeit darstellbar ist, ist für uns eine Verlängerung der Maßnahme auch nach 2023 denkbar.
Die politische Verantwortung für die akute Notlage bei den Lehrkräften trägt die CDU-Staatsregierung, die Situation ist das Ergebnis ihrer jahrelangen verfehlten Personalpolitik. „Maßnahmenpakete“ und „Handlungsprogramme“ änderten wenig an diesem Notstand.
Die Verbeamtung von Lehrkräften ist eine politische Entscheidung der Staatsregierung. Aus bildungspolitischer und pädagogischer Sicht war und ist sie nicht geboten. CDU und SPD erhoffen sich eine Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit Sachsens auf dem Lehrer*innen-Arbeitsmarkt. Die Erfüllung dieser Hoffnung wird von der LINKEN Sachsen stark bezweifelt. Erfahrungen anderer Bundesländer zeigen, dass die Verbeamtung nicht vor Lehrer*innenmangel schützt. Unter mehreren Gesichtspunkten wäre eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen wirkungsvoller gewesen. Durch die Verbeamtung entstehen für den Staatshaushalt erhebliche langfristige Kosten, diese Entscheidung wird deshalb zu Lasten der schulpolitischen Entwicklung gehen. In den nächsten Jahren müssen erhebliche Zuführungen an den Generationenfonds geleistet werden. Die Verbeamtung führt zu einer Zweiklassengesellschaft in den Lehrerzimmern. Das sorgt für ein hohes Maß an Ungerechtigkeit und Demotivation in der Lehrerschaft. Den Irrweg der Lehrer*innenverbeamtung werden wir zurücknehmen: Mit uns wird es keine Verlängerung dieser Maßnahme über das Jahr 2023 hinaus geben.
Die Verbeamtung wurde auch innerhalb der FDP oft und heftig diskutiert. Bevor das Programm der Staatsregierung beschlossen wurde, wollten wir die Gehaltsunterschiede außerhalb der Verbeamtung ausgleichen. Die Verbeamtung ist nun ein Fakt. Die angedachte Überprüfung im Jahr 2023 ist ergebnisoffen zu führen. Die Entscheidung der FDP im Jahr 2023 wird sich von den dort ermittelten Fakten leiten lassen. Sollte die Überprüfung also für die Beibehaltung der Verbeamtung sprechen, so sollte diese auch nach 2023 fortgeführt werden. Eine Anhebung der Altersgrenze muss im Rahmen der Altersgrenze für alle Beamten diskutiert werden.
Die AfD möchte die Attraktivität und Wertschätzung des Lehrerberufes erhöhen. Wir wollen dazu die Arbeitsbedingungen an den Schulen verbessern. Die Verbeamtung der Lehrer wie auch die Einführung von Zulagen waren die letzten Mittel, zu denen die Regierung Kretschmer griff, um den selbstverschuldeten Lehrermangel kurzfristig zu beheben.
a. Die FREIEN WÄHLER unterstützen die Verbeamtung von Lehrkräften, wenn diese einen Antrag stellen.
b. Derzeit nicht.
c. Auf jeden Fall.
Die steigenden Belastungen im Lehrerberuf durch zusätzliche Herausforderungen, insbesondere Inklusion, Integration von Schülern mit Migrationshintergrund und zunehmende Heterogenität in den Klassen sind immer schwieriger zu bewältigen. Das spiegelt sich in der Zunahme des Krankenstandes bei Lehrkräften, Teilzeitarbeit von ca. 35 Prozent der Beschäftigten und frühzeitigen Renteneintritten wider. Das Lehrer-Regelstundenmaß von 25 bis 27 Unterrichtsstunden pro Woche (abhängig von der Schulart) liegt im Vergleich der Bundesländer im obersten Bereich. Das führt in normalen Schulwochen bei Berücksichtigung von Zeiten für Vor- und Nachbereitung sowie weiteren Aufgaben zu einer wöchentlichen Arbeitszeit von deutlich über 40 Stunden. Andere Bundesländer senken die Arbeitszeit für Lehrer und werben damit um Lehrernachwuchs. Der Sächsische Lehrerverband fordert deshalb die Senkung des Regelstundenmaßes sowie Klassenleiter- und Tutorenstunden.
a. Welche Position vertritt Ihre Partei zur Einführung von Anrechnungsstunden für Klassenleiter- und Tutorentätigkeit?
b. Wie hoch soll nach Ansicht Ihrer Partei das Regelstundenmaß sächsischer Lehrkräfte künftig sein?
Der Einführung einer Klassenleiterstunde steht die Sächsische Union perspektivisch offen gegenüber. Es gilt allerdings zu beachten, dass diese Einführung mit einem erheblichen zusätzlichen Arbeitskräftebedarf verbunden wäre. Zunächst gilt es, in der jetzigen Phase Grund- und Ergänzungsbereich an allen Schulen abzusichern. Sollten künftig Spielräume bei der Lehrerversorgung bestehen, ist die Einführung einer Klassenleiterstunde ein Signal der Wertschätzung für Lehrerinnen und Lehrer bei der Übernahme dieser verantwortungsvollen Tätigkeit.
Wir halten am derzeitigen Regelstundenmaß fest.
Zunächst eine Korrektur: Das Regelstundenmaß liegt im Bundesländervergleich nicht im obersten Bereich, sondern im Mittelfeld. Das kann man in den Übersichten der Kultusministerkonferenz nachlesen. Auch Sachsen hat einen ersten Schritt unternommen und vor zwei Jahren das Stundenmaß für Grundschullehrer/innen um eine Stunde abgesenkt. Uns ist es wichtig, dass wir diesen Weg weitergehen. Denn für binnendifferenzierten Unterricht, für eine Vielfalt der Methoden und für eine gute Qualität der Lehrer-Schüler-Beziehung brauchen Lehrkräfte vor allem eines: Zeit. Langfristig möchten wir das Regelstundenmaß der Lehrkräfte deshalb auf 23 Stunden absenken. So gleichen wir es perspektivisch an die PISA-Gewinnerländer an. Das erfordert aber 5.000 zusätzliche Lehrerstellen und geht deshalb nur Schritt für Schritt. Auf dem Weg zur Reduzierung des Pflichtstundenmaßes wollen wir zuerst eine Anrechnungsstunde für alle Klassenleiterinnen und Klassenleiter einführen.
Die Einführung einer Klassenleiterstunde kann ein geeignetes Mittel sein, um den gestiegenen Anforderungen und Aufgaben Rechnung zu tragen. Deshalb unterstützen wir die Forderung nach Anrechnungsstunden für die Klassenleiter- und Tutorentätigkeit. Klar ist aber auch: Jegliche Ausweitung von Anrechnungsstunden oder Ermäßigungen führt zu einem erhöhten Lehrerbedarf. Das muss bei der Diskussion, etwa auch zu Altersermäßigungen, berücksichtigt werden.
Das Regelstundenmaß sächsischer Lehrkräfte ist vergleichsweise hoch. Gerade an Grundschulen teilen wir die Forderung nach einer Reduzierung. Vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder wird es zunehmend wichtiger, qualifizierte Lehrkräfte auch für Ganztagsangebote bzw. eine rhythmisierte Ganztagsschule zu gewinnen. Darüber hinaus wollen wir mit flexiblen Arbeitszeitmodellen (Arbeitszeitkonten) dafür sorgen, dass den unterschiedlichen Lebenslagen von Lehrkräften Rechnung getragen wird.
Die Pflichtstundenzahl für die Lehrkräfte muss reduziert werden um zwei bis vier Stunden. Die Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden, wie sie derzeit in den Verwaltungsvorschriften fixiert sind, sollten beibehalten werden. Dazu muss es eine Klassenleiter- oder Kontaktstunde für alle Schularten je Klasse geben. Die Lehrkräfte brauchen viel mehr Zeit für die pädagogische Arbeit. Die Integrationsstunden nach Integrationsverordnung müssen voll umfänglich ausgereicht werden, das bedeutet je Integrationskind fünf Stunden pro Woche.
Die Arbeitsbelastung der Lehrer in allen Schularten muss generell auf den Prüfstand gestellt und faire Stundendeputate festgelegt werden. Dies schließt ein, dass Anrechnungsstunden sich am tatsächlichen Aufwand, wie Klassenleiter- oder Tutorentätigkeit, orientieren. Zudem wollen wir Schulen über ein eigenes und angemessen hohes Budget die Möglichkeit geben, überdurchschnittliche Leistungen oder die Übernahme zusätzlicher Aufgaben finanziell zu belohnen. Die Frage der Arbeitsbelastung der Lehrer muss Teil der Fortschreibung des Handlungsprogramms „Nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität in Sachsen“ werden.
Wir fordern, dass die Tätigkeit als Klassenleiter bei der Berechnung der Regelstunden berücksichtigt wird. Die Probleme, die sich durch die Inklusion, die Beschulung von Migranten und fehlenden Kenntnisse und Fähigkeiten der Schulkinder ergeben, wollen wir vermeiden durch den Erhalt der Förderschulen, der getrennten Beschulung von Migranten ohne Bleibeperspektive und verbindlichen Leistungskriterien für jede Schulart. Eine generelle Senkung des Regelstundenmaßes wird dann nicht mehr nötig sein.
a. Die FREIEN WÄHLER unterstützen die Forderung zur Einführung von Anrechnungsstunden für Klassenleiter- und Tutorentätigkeit. Zu prüfen wäre die Einführung von Anrechnungsstunden für die Tätigkeit als Fachkonferenzleiter an den weiterführenden Schulen.
b. Das Regelstundenmaß sächsischer Lehrkräfte sollte schrittweise um zwei Unterrichtsstunden pro Woche reduziert werden.