Aus Sicht des SLV sind perspektivisch weitere Maßnahmen für die Tarifbeschäftigten notwendig. Neben einer höheren Quote von EG-14-Stellen (mit Zulage) und einem Ausbau der Zulagen sieht der SLV insbesondere durch eine Übernahme der Beiträge zur Altersversorgung (VBL) durch den Freistaat Sachsen einen wirksamen Schritt zur Annäherung der Nettoeinkommen von Tarifbeschäftigten an den Beamtenbereich.
Wie steht Ihre Partei zu ausgleichenden Maßnahmen für tarifbeschäftigte Lehrkräfte wie der Erhöhung von EG-14-Stellen, dem Ausbau von Zulagen und der Übernahme der Beiträge zur Altersversorgung (VBL), um eine spürbare finanzielle Annäherung an den Beamtenbereich zu erwirken?
Siehe unsere Antwort zum Thema Entlastungen. Grundsätzlich stehen entsprechende Maßnahmen auch im Zusammenhang mit der Leistungsfähigkeit des sächsischen Landeshaushaltes.
Mit der Einführung der Verbeamtung für Lehrkräfte wurde deutlich, dass es in Zukunft Unterschiede bei Entlohnung bzw. Besoldung geben wird. So brachte der Schritt zur Verbeamtung nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile – gerade mit Blick auf die bereits angestellten älteren Lehrkräfte. Die Schranken des Beamten-, Besoldungs- und Tarifrechtes sind bei etwa zu ergreifenden Maßnahmen zu beobachten. Aus der Praxis wissen wir inzwischen, dass eine weitere finanzielle Annäherung nicht zu erreichen ist, da Maßnahmen für Tarifangestellte in der Regel auch für beamtete Lehrkräfte umgesetzt werden müssen. Die Ungerechtigkeiten, vor denen die SPD bei Einführung der Verbeamtung warnte, sind nicht vollständig beseitigbar. Die ergriffenen Maßnahmen zur Kompensation wie die tarifliche Zulage oder das Ausbringen von E14-Stellen setzen wir fort und überprüfen dies regelmäßig mit Beschluss der kommenden Haushalte.
Ein attraktiver öffentlicher Dienst ist das beste Mittel gegen Personalmangel und Nachwuchssorgen. Das gilt selbstverständlich auch für Lehrkräfte, unabhängig davon, ob sie als Angestellte oder als Beamtinnen bzw. Beamte im sächsischen Schuldienst tätig sind. Mit dem Handlungsprogramm „Nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen“ von 2018 wurden einige Verbesserungen erreicht: So werden seither Grundschullehrkräfte in der A 13/E 13 eingeordnet bzw. eingruppiert, wie wir BÜNDNISGRÜNE es lange gefordert hatten. Ebenso haben wir die längst überfällige Anerkennung von Abschlüssen nach dem Recht der ehemaligen DDR ausdrücklich begrüßt.
In der Diskussion um die Verbeamtung haben wir stets auf einen Ausgleich für nicht (mehr) verbeamtungsfähige Lehrerinnen und Lehrer gedrängt. Das Ergebnis – die Schaffung eines Beförderungsamtes E 13 plus Zulage – war aus unserer Sicht ein tragbarer Kompromiss, wenngleich die Zulage recht schmal ausfällt und rechtlich auf wackeligen Füßen steht (da sie nur für Tarifbeschäftigte Anwendung findet). Eine Übernahme der VBL-Beiträge durch den Freistaat erachten wir unverändert als mögliche Alternative, um eine finanzielle Annäherung der Gehälter der angestellten Lehrkräfte an die Bezüge der Beamtinnen und Beamten zu erzielen – unabhängig von der Entgeltgruppe. Hier unterstützen wir weitere Gespräche zwischen dem Lehrerhauptpersonalrat mit Kultus- und Finanzministerium.
Eine generelle Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 14 sollte aus unserer Sicht nicht der Weg sein, einen Nachteilsausgleich zur Verbeamtung zu erwirken, denn in erster Linie sind dies Funktionsstellen für Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben. Insgesamt ist uns bei allen Änderungen am Besoldungs- und Entgeltgefüge der Lehrkräfte wichtig, dass die Übernahme von Verantwortung, etwa für Schulleitungen und deren Stellvertretung, honoriert wird und das Abstandsgebot gewahrt bleibt. Ein solches System muss gerecht, d. h. auch leistungsgerecht, und in sich stimmig sein. Mit dem Handlungsprogramm wurden Ungerechtigkeiten beseitigt, an anderer Stelle aber auch neue geschaffen. Das gilt umso mehr mit Blick auf das Gefüge des gesamten öffentlichen Dienstes, das wir bei der Diskussion um eine gute und faire Bezahlung der Lehrkräfte nicht vergessen dürfen.
Die Linke befürwortet die ausgleichenden Maßnahmen für tarifbeschäftigte Lehrkräfte. Angestellte Lehrkräfte sollen nicht benachteiligt werden. Das würde den Lehrkraftberuf für viele Weitere unattraktiv machen.
Zu diesem Thema hat das BSW Sachsen bisher keine abschließende Meinung. Darüber möchten wir gern nach der Wahl mit dem SLV ins Gespräch kommen.
Die Ausgestaltung des Tarifvertrages ist Aufgabe der Tarifparteien und sollte nicht als Spielball der Politik missbraucht werden. Als Partei der Leistungsgerechtigkeit empfehlen wir einen stärkeren Fokus nach Leistungsmaßstäben, die Initiative und kreative Ansätze für modernen Unterricht unabhängig von Einstufung oder Beschäftigungsverhältnis belohnt. Wer als Lehrkraft besonders aktiv ist, Zusatzangebote initiiert oder innovativen und hochwertigen Unterricht bietet, sollte davon auch finanziell profitieren können.
Der Wunsch nach finanziell ausgleichenden Maßnahmen von tarifbeschäftigen Lehrkräften für eine Annäherung an den Beamtenbereich ist für uns nicht nur nachvollziehbar, sondern aus unserer Sicht auch zielführend für Gerechtigkeit und Fairness. Beim Thema Entlastungen sind wir bereits darauf eingegangen, welchen Stellenwert der Bildungssektor in unserem Handeln einnehmen soll.
Als derzeit außerparlamentarische Opposition können wir den aktuellen Zustand des sächsischen Haushaltes nicht abschließend einschätzen. Wir werden uns als Regierungspartei oder in der Opposition dafür einsetzen, dass zumindest in Teilen eine finanzielle Annäherung erfolgen kann. Priorität hätte bei uns dabei die Altersversorgung.