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Übernahme der Arbeitnehmerbeiträge zur VBL durch den Freistaat Sachsen

Foto: S. Müller

Die künftige Verbeamtung von Lehrkräften in Sachsen hat auch die Diskussion über die erhöhten Beiträge zur Betriebsrente VBL neu entfacht. Beamte zahlen nicht in die VBL ein – für sie bildet der Freistaat Rücklagen im Generationenfond, und zwar in Höhe von 39 Prozent der Monatsbruttobesoldung. Daneben werden für Tarifbeschäftigte für alle Sozialabgaben des Arbeitgebers circa 21 Prozent aufgewendet. Der Sächsische Lehrerverband sieht die Übernahme der Arbeitnehmerbeiträge zur VBLklassik von derzeit 4,25 Prozent durch den Freistaat Sachsen deshalb als durchaus vertretbare Option an, um die Nettolücke zu den Beamten zu mindern. Im Vergleich zu anderen Maßnahmen würde sie sich auch am effektivsten auf die Erhöhung der Nettoeinkommen auswirken.

Finanzierung in der VBLklassik im Abrechnungsverband Ost/Umlage und Ost/Beitrag

Arbeitgeber im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) tragen derzeit einen Umlagesatz in Höhe von einem Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Im Abrechnungsverband Ost/Beitrag beträgt der Arbeitgeberbeitrag zum Kapitaldeckungsverfahren derzeit zwei Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts.
Seit 1. Juli 2017 führen diese Arbeitgeber einen Arbeitnehmerbeitrag von insgesamt 4,25 Prozent ab.