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AfD-Pläne zur Überwachung der Lehrkräfte erinnern an Stasi-Methoden

2018-10-09

Der Sächsische Lehrerverband sieht in den Plänen der sächsischen AfD-Fraktion zur Kontrolle der Lehrer via Online-Portal einen ernstzunehmenden Versuch, das parteipolitische Neutralitätsgebot auszuhebeln und den Unterricht zum Zwecke von Gesinnungsschnüffelei überwachen zu wollen. Der SLV verurteilt dieses Vorhaben entschieden und wird rechtliche Schritte prüfen lassen.

„Die sächsischen Lehrerinnen und Lehrer gestalten ihren Unterricht nach den Grundsätzen des Beutelsbacher Konsenses. Was in Politik und Wissenschaft kontrovers diskutiert wird, stellen Lehrkräfte auch im Unterricht kontrovers dar. Das Vorhaben der AfD Sachsen, eine Beschwerdeplattform gegen Lehrer einzurichten, zielt auf Einseitigkeit, widerspricht unseren Grundwerten und ist nicht akzeptabel. Mit solchen Plänen wird versucht, das parteipolitische Neutralitätsgebot auszuhebeln und den Unterricht zum Zwecke von Gesinnungsschnüffelei überwachen zu wollen. Das erinnert an Stasi-Methoden“, konstatiert Jens Weichelt, Landesvorsitzender des Sächsischen Lehrerverbandes.

Lehrern ist es nach dem Überwältigungsverbot des „Beutelsbacher Konsenses“ der politischen Bildung nicht erlaubt, die Schüler im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der „Gewinnung eines selbständigen Urteils“ zu hindern.
Der Beutelsbacher Konsens ist eine Übereinkunft, die seit 1976 in der Bundesrepublik Deutschland die Grundsätze der politischen Bildung festlegt. Demnach sollen Lehrer Schülern nicht ihre Meinung aufzwingen oder sie indoktrinieren. Bei Themen, die in Politik und Wissenschaft kontrovers diskutiert werden, müssen die kontroversen Positionen auch im Unterricht dargestellt werden. Außerdem sollen Schüler befähigt werden, politische Situationen zu analysieren und sich dazu eine eigene Meinung zu bilden. Konkurrierende Positionen von Parteien werden beispielsweise vor Wahlen anhand ihrer eigenen Wahlprogramme dargestellt. Auch aktuelle Themen, wie z. B. „Flüchtlinge“ bzw. „Zuwanderung“, werden in der Schule kontrovers dargestellt und von den Schülern diskutiert.

„Schülerinnen und Schüler finden in der Schule einen Ort, wo sie diskutieren und ihre Meinungen artikulieren können. Eine Meinung wird auch nicht bewertet, ganz gleich, in welche Richtung sie geht. Sollte bei Schülern oder Eltern der Eindruck entstehen, dass Lehrer den Beutelsbacher Konsens nicht gebührend beachten, wird das klärende Gespräch mit dem Lehrer mehr bringen als eine Internetplattform“, sagt Jens Weichelt.

Weiterführende Informationen:
→Sächsischer Datenschutzbeauftragter antwortet auf Anfrage des SLV