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Schuljahresverlauf, Abschlussprüfungen, Bewertungsmaßstäbe und Umgang mit Lerninhalten

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Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Infektionszahlen in Sachsen sieht der Sächsische Lehrerverband die Wiederaufnahme des Schulbetriebes für die Abschlussklassen ab 18. Januar als äußerst kritisch und nicht vertretbar an. Bereits zu Beginn des Homeschoolings nach den Weihnachtsferien am 4. Januar hat der SLV klargestellt, dass das Infektionsgeschehen im Freistaat erst wieder auf ein niedriges Niveau sinken muss, bevor eine Rückkehr zum Präsenzunterricht möglich ist. Das hat der SLV-Landesvorsitzende in einer Videokonferenz mit Staatsminister Christian Piwarz und weiteren Vertretern des SMK am 14. Januar 2021 bekräftigt.

Das Kultusministerium hält aber unter Abwägung verschiedener Interessen an einer Wiederaufnahme des Unterrichts in den Abschlussklassen fest. Mit verschiedenen Maßnahmen, insbesondere der Einhaltung von Abständen durch Klassenteilung, soll das Infektionsrisiko minimiert werden. Mit Schnelltests für Schüler und Lehrkräfte am 18. Januar 2021 sollte ebenfalls mehr Sicherheit hergestellt werden. Die Zielsetzung dieser Maßnahme wäre durchaus im Sinne der Betroffenen, aber nach Erkenntnissen des SLV liegt die Testbereitschaft weit unter den Erwartungen.

Außerdem hatte sich der SLV für zentrale Festlegungen zu einer Anpassung der Lehrpläne sowie der Inhalte zentraler Abschlussprüfungen ausgesprochen, damit ein verlässliches Bildungsniveau der Schüler aller öffentlichen Schulen gewährleistet werden kann.

Um pandemiebedingte Nachteile für Schülerinnen und Schüler zu minimieren, hat das SMK nun neue Regelungen getroffen. Diese beziehen sich auf den weiteren Verlauf des Schuljahres, die Durchführung der Abschlussprüfungen, die Bewertung von Schülerleistungen u. a. in den einzelnen Schularten.

Quelle: Schulleiter-Schreiben des SMK vom 14.01.2021, SMK-Blog vom 15.01.2021

→Zeitschiene Unterrichtsbetrieb (aus dem SMK-Blog vom 15.01.2021)

Allgemeinbildendes Gymnasium und berufliches Gymnasium

→Anlage 1 zum Schulleiter-Schreiben des SMK vom 14.01.2021

Vorbereitung der Abiturprüfungen

Die zentralen schriftlichen Abiturprüfungen 2021 sollen im Freistaat Sachsen zu den festgelegten Terminen stattfinden. Bereits zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 wurden Themen benannt, die kein Schwerpunkt der zentralen schriftlichen Prüfungen sein werden. Die Festlegung der Inhalte der mündlichen Prüfungen erfolgt, wie bisher, in Verantwortung der jeweiligen Schule auf der Grundlage der behandelten Lehrplaninhalte.

Zunächst sollen sich die Abiturienten auf Ihre Prüfungsfächer konzentrieren und die Prüfungen ablegen können. Erst nach den Prüfungen soll dann das Kurshalbjahr 12/II bzw. 13/II in den weiteren Fächern abgeschlossen werden.

Das Kurshalbjahr 12/II (13/II) beginnt am 18. Januar 2021. Ab diesem Termin findet Präsenzunterricht für die Jahrgangsstufen 11 und 12 an allgemeinbildenden Gymnasien sowie 12 und 13 an beruflichen Gymnasien statt. Der Unterricht soll grundsätzlich in den Prüfungsfächern erfolgen. Für den Abschlussjahrgang stehen die fünf Prüfungsfächer fest, für den Vorabschlussjahrgang stehen drei Prüfungsfächer fest.

Bei den Grundkursfächern findet Präsenzunterricht grundsätzlich für die Prüfungsteilnehmer statt, so dass die Teilnehmerzahl mit Ausnahme von Deutsch und Mathematik deutlich reduziert wird. Dies kann auch bedeuten, dass Unterricht in einigen Kursen nur für sehr wenige Schülerinnen und Schüler stattfindet.

Bei den Prüfungsfächern kann nach Entscheidung des Schulleiters auch moderat von der Stundentafel abgewichen werden.

Durchführung und Bewertung der Abiturprüfung

Die Teilnahme am Ersttermin der schriftlichen Abiturprüfungen ist für die Prüfungsteilnehmer freiwillig. Bei Nichtteilnahme am Ersttermin hat dies der Prüfungsteilnehmer dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses spätestens am letzten Werktag vor der Prüfung elektronisch, schriftlich oder fernmündlich mitzuteilen. Prüfungsteilnehmer, die am Ersttermin nicht teilnehmen, sind zur Teilnahme am Nachtermin verpflichtet.

Die Zweitkorrekturen und erforderliche Drittkorrekturen erfolgen an den allgemeinbildenden Gymnasien in Analogie zum Schuljahr 2019/2020 an der jeweiligen Schule. Das soll eine faire Benotung sichern, wenn in Einzelfällen Prüfungsinhalte aufgrund des bisherigen Infektionsgeschehens an der Schule nicht ausreichend behandelt werden konnten.

Die Arbeitszeit wird in allen schriftlichen Abitur- und Ergänzungsprüfungen um eine pandemiebedingte Zusatzzeit von 30 Minuten erhöht.

Die Option einer Anpassung des Bewertungsmaßstabs für die Abiturprüfung wird unter Berücksichtigung einer Abstimmung in der KMK weiter erörtert.

Bewertung von Schülerleistungen an allgemeinbildenden und beruflichen Gymnasien

Insbesondere im zweiten Schulhalbjahr 2020/2021 sind die Bewertungen auf der Grundlage der behandelten Teile des Lehrplans vorzunehmen. Das betrifft insbesondere auch die Kurshalbjahre 12/II bzw. 13/II.

Die Besondere Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 der allgemeinbildenden Gymnasien wird in diesem Schuljahr nicht als zentrale Klassenarbeit stattfinden. Die zentralen Vergleichsarbeiten am beruflichen Gymnasium in Klassenstufe 11 entfallen.

Die Kompetenztests in Klassenstufe 8 werden in diesem Schuljahr ausgesetzt.

In den Leistungskursfächern kann von der vorgegebenen Zahl der Klausuren abgewichen werden. In den Grundkursfächern kann im 2. Schulhalbjahr die Note ausschließlich auf Grundlage sonstigen Leistungen ermittelt werden.

Oberschule, Abendoberschule, Förderschule mit lernzielgleicher Unterrichtung

→Anlage 2 zum Schulleiter-Schreiben des SMK vom 14.01.2021

Auswahl von Prüfungsfächern

Ab dem 18. Januar 2021 sind die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen im Realschulbildungsgang bzgl. der anstehenden Wahl des naturwissenschaftlichen sowie des mündlichen Prüfungsfaches intensiv zu beraten und zu begleiten.

Nach Beratung durch die Schule und auf Grundlage des Halbjahreszeugnisses sollen die Eltern der Schule bis zu 26. Februar 2021 bekannt geben, in welchem naturwissenschaftlichen Fach die zentrale schriftliche Prüfung erfolgen soll. In den beiden nicht gewählten naturwissenschaftlichen Fächern ist der Schüler vom Unterricht befreit. Mit dieser frühzeitigen Orientierung soll eine gezielte Prüfungsvorbereitung unterstützt werden.

Analog dazu können von den Eltern weitere Fächer bestimmt werden, in denen keine mündliche Prüfung stattfinden soll. Für Schüler im Realschulbildungsgang können bis zu zwei weitere Fächer und für Schüler im Hauptschulbildungsgang bis zu drei Fächer benannt werden. Für diese Schüler findet dann kein weiterer Unterricht in diesen Fächern statt. Die bis zur Abwahl in diesen Fächern erteilten Noten gehen als Jahresnoten im Abschlusszeugnis ein.

Hinweise zu Abschlussprüfungen, Unterricht und Nachteilsausgleich bei der Bewertung

In Vorbereitung auf die Abschlussprüfung 2021 wurden den Schulen bereits zu Schuljahresbeginn Themen benannt, die nicht Schwerpunkt der zentralen schriftlichen Prüfungen sein werden.

Ab 3. Mai 2021 konzentriert sich der Unterricht ausschließlich auf die schriftlichen und die gewählten mündlichen Prüfungsfächer. Für die Abschlussprüfungen stehen zwei Prüfungstermine zur Verfügung. Der Ersttermin ist der reguläre Termin. Eine Nichtteilnahme am Ersttermin ist nur aus wichtigem Grund möglich.

In allen schriftlichen Prüfungen bzw. schriftlichen Prüfungsteilen wird eine pandemiebedingte Zeitverlängerung von 15 Minuten gegeben. Der Zeitraum für die Durchführung der mündlichen und der zusätzlichen mündlichen Prüfungen kann in Eigenverantwortung der Schule bis zum 23. Juli 2021 verlängert werden.

Die Option einer Anpassung des Bewertungsmaßstabs für die Abschlussprüfungen wird durch das SMK geprüft.

Die Kompetenztests in Klassenstufe 8 werden in diesem Schuljahr ausgesetzt.

Wiederholer

Schülerinnen und Schülern, die die Abschlussklasse dennoch freiwillig wiederholen wollen, soll dies gewährt werden. Die Wiederholung gilt in diesem Falle nicht als Wiederholung wegen Nichtversetzung und wird der Verweildauer an der Schule nicht angerechnet.

Berufsbildende Schulen

→Anlage 3 zum Schulleiter-Schreiben des SMK vom 14.01.2021

Die Schulen vermitteln während der häuslichen Lernzeit Unterrichts- und Prüfungsstoff, der sich weiter an den Stundentafeln, Lehrplaninhalten und Prüfungsanforderungen orientiert, auf digitalem und analogem Wege. Alle pädagogischen Möglichkeiten sind dabei, insbesondere unter Nutzung der digitalen Dienste, auszuschöpfen. Dabei sind für die weiterführenden Schulen Schwerpunkte auf die Sicherung der kontinuierlichen Angebote in den schriftlichen Prüfungsfächern und -lernfeldern der Abschlussklassen zu legen. Zu beachten ist auch die besondere Situation und spezifischen Anforderungen von Schülern in den Klassen der Berufsvorbereitung.

Da die Lehrkräfte über die Verteilung der zu behandelnden Lerninhalte im Schuljahresablauf grundsätzlich selbst entscheiden, stellen sie Aufgaben zur Übung sowie Lernaufträge für das Selbstlernen so zusammen, dass ggf. fehlende Lerninhalte kompensiert werden, um die Schülerinnen und Schüler unter den gegebenen Bedingungen bestmöglich auf die Prüfungen vorzubereiten. Vor diesem Hintergrund bedarf es für alle Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen einer gesonderten Planung der Zeit bis zum Prüfungsbeginn.

Die berufs- und fachpraktische Ausbildung bei den Bildungsgängen der Berufsfachschule, Fachschule und Fachoberschule ist im Rahmen der geltenden Vorschriften weiterhin möglich.

Grund- und Förderschulen

→Anlage 4 zum Schulleiter-Schreiben des SMK vom 14.01.2021

Mit dem Blick auf die Pandemiesituation kann die Benotung nur in einem angemessenen Maß, stets den individuellen Lernfortschritt betrachtend, erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass die im Rahmen der Schulordnungen bestehenden Möglichkeiten hinsichtlich der Benotung zu Gunsten des Schülers anzuwenden sind. Ermessensspielräume sind wohlwollend auszulegen.

Die Kompetenztests in der Klassenstufe 3 der Grundschule entfallen. Die Kompetenztests in der Klassenstufe 8 an den nach den Lehrplänen der Oberschule unterrichtenden Förderschulen entfallen ebenfalls in diesem Schuljahr.

Grundschülerinnen und Grundschüler erhalten die Halbjahresinformation am 10. Februar 2021. Förderschülerinnen und Förderschüler bekommen die Halbjahresinformation im Zeitraum vom 10. bis 15. Februar 2021 – in der Regel am 10. Februar 2021. Die Bildungsempfehlung in Klassenstufe 4 wird am 10. Februar 2021 erteilt.