Der Anteil von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf steigt kontinuierlich. Ein Großteil dieser Schüler wird integrativ bzw. inklusiv in Grund- und Oberschulen bzw. in Gymnasien unterrichtet.
Im Interesse der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf plädiert der SLV auch weiterhin ausdrücklich für den Erhalt von Förderschulen in ihrer bestehenden Vielfalt, da sich das Bildungs- und Erziehungskonzept unserer Förderschulen sehr positiv bewährt hat. Der Förderbedarf des Schülers muss über den Ort der Förderung entscheiden.
Die Bildung und Erziehung von Kindern mit diagnostiziertem sonderpädagogischen Förderbedarf an den Förderschulen muss weiterhin mit Beginn der Klassenstufe 1 möglich sein.
a. Welche Position vertritt Ihre Partei zur Integration bzw. Inklusion von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Grund- und Oberschulen bzw. in Gymnasien?
b. Sollen nach Ansicht Ihrer Partei die sächsischen Förderschulen in der derzeitigen Vielfalt, d. h. mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung dauerhaft erhalten bleiben?
Die Integration/Inklusion von Kindern mit Behinderung in Regelschulen stellt eine große Herausforderung dar, in deren Mitte in erster Linie das Wohl des Kindes und dessen persönliche Fähigkeiten und Defizite stehen.
Für die Sächsische Union steht der Grundsatz, dass so viel Inklusion wie möglich angestrebt werden sollte, jedoch immer unter individueller Betrachtung des Einzelfalles. Eine Vielzahl von Kindern mit Behinderung hat wesentlich bessere Zukunftsperspektiven beim Besuch einer Förderschule, da nur dort in vollem Umfang alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden können, um das betroffene Kind bestmöglich und individuell zu betreuen. Hierbei spielt natürlich auch der Elternwille parallel zu einer umfassenden fachlichen Betreuung und Beratung die wichtigste Rolle. Die Sächsische Union bekennt sich daher auch weiterhin zur Zukunft der Förderschulen im Freistaat Sachsen mit all ihren spezifischen Angeboten. Eltern sollen ein breites Angebot nutzen können und nicht durch den Wegfall von Förderschulen gezwungen sein, ihr Kind an einer Regelschule unterrichten zu lassen, wenn dies weder sinnvoll noch gewollt ist.
Sonderpädagogen in den sächsischen Förderschulen sind speziell ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer, welche ein hohes Maß an Erfahrungen und speziellen Qualifikationen vorweisen können, um sich individuell und gezielt auf betroffene Kinder und deren Neigungen und Defizite einzulassen.
Uns ist es wichtig, dass auch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Schule nach ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten frei wählen können. Deshalb muss Inklusion an den Grund- und Oberschulen genauso wie am Gymnasium möglich sein. Und deshalb sprechen wir uns auch für den Erhalt von Förderschulen aus. Mit der Schulgesetznovelle hat die SPD die Bedingungen für Inklusion an den Schulen entscheidend verbessert: Bei der Klassengröße werden Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf nun verbindlich berücksichtigt. Grundschulen, die sich Kindern mit Lernschwierigkeiten oder mit emotional-sozialen Problemen besonders widmen, erhalten zusätzliche Mittel. Wir wollen diesen Weg fortsetzen und die Schulen mit eigenen Budgets ausstatten, die schnell und unbürokratisch für zusätzliche Lernmittel und die Schaffung besonderer Voraussetzungen für inklusiven Unterricht eingesetzt werden können. Die bereits heute an mehr als 160 Schulen vorhandene Unterstützung durch Inklusionsassistentinnen und -assistenten bauen wir aus. Gelingende Inklusion (und guter Unterricht allgemein) braucht mehr Zeit für die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler. Unser Ziel ist es, ein Drittel aller Unterrichtsstunden an Sachsens Schulen mit einer zusätzlichen Kraft im Klassenzimmer abzusichern, um Binnendifferenzierung zu unterstützen. Deshalb bauen wir das Programm Schulassistenz aus.
Wir GRÜNE streben ein Bildungssystem an, in dem Inklusion gelebt wird. Kinder mit Behinderung sollen von Anfang an gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung aufwachsen. Der Rechtsanspruch auf den Besuch von Regelschulen muss durch deutlich verbesserte Rahmenbedingungen eingelöst werden. Inklusion und individuelle Förderung sind Ziele der Schulentwicklung aller Schulen und Schularten. Wir wollen die Diagnostik in den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache durch ein sozialindexbezogenes Schulbudget („Bildungsbonus“) ablösen, mit dem bedarfsgerecht sonderpädagogische Lehrkräfte und Schulassistent*innen finanziert werden können. Für die Förderschwerpunkte körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Sehen wollen wir flächendeckend inklusiv arbeitende Schwerpunktschulen einrichten. Kooperationsverbünde könnten ebenfalls ein gangbarer Weg sein. Für inklusiv arbeitende Schulen müssen Ressourcen für die Konzeptentwicklung, Aus- und Fortbildung von Lehrkräften und Elternberatung bereitgestellt werden. Für eine größtmögliche individuelle Förderung braucht es gut ausgebildetes und ausreichend vorhandenes Fachpersonal. In unserem Lehrerbildungsgesetz sehen wir für alle Lehrämter die verpflichtende Integration von inklusiver Pädagogik vor. Außerdem wollen wir das Lehramt für Sonderpädagogik mit einem Lehramt für Inklusionspädagogik deutlich aufwerten und Einsatzmöglichkeiten auch an Regelschulen bzw. als Integrationslehrkraft schaffen.
Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) für die Bundesrepublik, einschließlich Sachsen, rechtlich verbindlich. Für den Freistaat Sachsen bedeutet das u. a. ein inklusives Bildungswesen im Sinne von Artikel 24 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 4 der UN-BRK einzuführen, auszubauen und langfristig zu sichern.
Die Umsetzung der UN-BRK bedeutet, dass in der gesamten Bundesrepublik die Zielperspektive eines für alle Kinder in ihrer Unterschiedlichkeit gemeinsamen Bildungssystems „von Anfang an“ aufgenommen wird. Damit schließe eine historische Epoche ab, die davon ausging, dass behinderte Kinder – oder solche, die darunter verstanden wurden – in Sondereinrichtungen getrennt von allen anderen ihrer Altersgruppe zu bilden seien.
Die Inklusion in die allgemeinbildenden Schulen soll die vorrangige Form – der Normalfall und nicht die Ausnahme – der pädagogischen Förderung sein, wobei natürlich auch zieldifferenter Unterricht stattfinden kann. „Fördern ohne Sonderschule“ lautet der entscheidende sonderpädagogische Entwicklungsschritt, den Gesellschaft und Politik tun müssen. DIE LINKE. Sachsen unterstützt diese Position.
Die UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich Bildung und Erziehung, Schule und Ausbildung ist eine wichtige Errungenschaft. Jeder Mensch hat das gleiche Recht auf Bildung. Sachsen ist dieser Verpflichtung bisher nur unzureichend nachgekommen. Es mangelt insbesondere an einem Gesamtkonzept und festgesetzten, zeitlichen Zielmarken. Die Umsetzung muss jedoch mit Augenmaß und im Interesse der Kinder erfolgen. Wenn Eltern und Lehrer den Bildungsweg des Schülers mit sonderpädagogischem Förderbedarf an einer Förderschule am geeignetsten betrachten, muss ihnen dieser Weg weiter offenstehen. Wir wollen die Förderschulen deshalb nicht abschaffen.
Wir lehnen im Interesse der zu Fördernden die Inklusion von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Regelschulen ab und fordern den Erhalt der Förderschulen in ihrer Vielfalt, also mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, Sprechen, Lernen sowie der geistigen, körperlichen, motorischen, emotionalen und sozialen Entwicklung. Der stetige Anstieg des Anteils der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist auch auf Fehler in der frühkindlichen Erziehung zurückzuführen und muss an dieser Stelle korrigiert werden.
a. Die Zahl behinderter Kinder nimmt zu – Lernbedingungen, Entwicklungsstörungen eingeschlossen. Inklusion ist nicht immer und überall möglich. Unser bewährtes, leistungsfähiges Förderschulsystem darf nicht zerschlagen werden.
b. Ja. Das derzeitige System der sächsischen Förderschulen sollte dauerhaft erhalten bleiben.